Das kann ich so nicht stehen lassen.DerlebendeTod hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2020, 09:13 [ich "ich wars nicht" "ich habs nicht bestellt" Mentalität wird bei 99% der Fälle in die Hose gehen.
Leider wird das ein Mehrteiler
Es ist einige Zeit vergangen, es geschieht also nichts aus dem Affekt, sondern aus Überzeugung:
Ausgehend davon, dass der "Beschuldigte eine verträgliche Menge bestellt hat
Also keine kürzlich gelesenen (meine 1.000 Pillen sind angekommen, hurra")
So eben, was man im Extremfall als Eigenbedarf erklären kann.
So bis 150 Stück (200 kriegt man auch noch irgendwie hin, mit Rechtfertigung und nicht unbedingt die Höchstdosierten)
Wenn man beim Zoll ein weißes Hemd hat, und einigermaßen Nerven hat, ignoriert den ersten Bescheid, ohne (geldliches) Friedensabgebot, gekonnt.
Meine Maßgabe: Bis 300,- Zähne zusammen beißen, zahlen und Seelenfrieden
Aber bitte nie, nix nada, njet denen auch noch Stoff durch Selbstanzeige liefern.
Das Ding mit der "Hausdurchsuchung" geht den unbescholtenen in vernünftigen Mengen Bestellenden nichts an.
Wer größere Probleme hat, ab zum Anwalt.
Ich war zur Notarunterzeichnung bei einem fremdem Anwalt.
Da Stand an der Wand:
"Erzähl du mir mal die Wahrheit, Lügen tu ich für dich"