Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Mich würde interessieren, ob es Fälle gibt, in denen Sendungen mit DE --- DE Versand abgefangen wurden, oder ob dieser Weg absolut sicher ist. Bis auf das Restrisiko, dass ein Versender wie Pilz ausgehoben wird.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
100%ige Sicherheit gibt's nicht!
Flocki hat geschrieben:Wo stammt denn diese Info her?Nils24 hat geschrieben:Lt. öffentlicher Info in Essen gaben Postbeamte des Verteilzentrums einen entscheidenden Tipp.
Falls die korrekt ist, muss man sich wirklich fragen, ob der Versand aus DE inzwischen nicht gefährlicher ist als der aus der EU! "Versand aus Deutschland" scheint für diverse Leute ja ein wichtiges Kriterium zu sein, immerhin hat das in dieser Umfrage jeder 5. genannt. Aber wenn man sich die Entwicklung des vergangenen Jahres vor Augen führt, könnte das ein gefährlicher Trugschluss sein!
Probleme mit dem Zoll bei innereuropäischen Sendungen sind fast so selten wie der Jackpot im Lotto (ich kann mich in diesem Jahr an keinen entsprechenden Bericht hier erinnern). Das liegt offensichtlich daran, dass auf Grund der im EU-Warenverkehr nicht anfallenden Zölle und Einfuhrumsatzsteueren der Fokus der Zollbehörden in erster Linie auf dem illegalen Versand von Spirituosen und Tabakwaren liegt - und da fallen Tablettensendungen schon alleine der Größe wegen durch das Stichprobenraster.
Andererseits scheinen die Staatsanwaltschaften inzwischen sehr hinter den innerdeutsch eingelieferten Sendungen her zu sein. Neben dem hier diskutierten Fall (bei dem mir allerdings noch die Bestätigung fehlt) zeigen das nicht zuletzt die bekannt gewordenen Details zum Abtauchen von SU.
Jedenfalls wurde in diesem Forum für 2015 bislang häufiger von innerdeutsch eingelieferten abgegriffenen Sendungen berichtet als von solchen aus EU-Ländern. Es bleibe mal dahin gestellt, ob das repräsentativ ist - beachtenswert ist es auf alle Fälle!
ciao
Flocki
walker hat geschrieben: "Andererseits scheinen die Staatsanwaltschaften inzwischen sehr hinter den innerdeutsch eingelieferten Sendungen her zu sein."
Das ist nur der Rauch, von hier kommt das Feuer:
"Lt. öffentlicher Info in Essen gaben Postbeamte des Verteilzentrums einen entscheidenden Tipp."
Wie schon im SU Thread diskutiert wird es für einen shop gefährlich wenn Leute des Verteilzentrums ein hohes Aufkommen von Sendungen als lästig oder auffällig empfinden. Die Frage bleibt warum dies letztens innerdeutsche Verteilzentren betrifft, aus UK war sowas noch nicht zu hören.
Flocki hat geschrieben:Wie gesagt - dafür finde ich bislang keine Quelle!walker hat geschrieben:"Lt. öffentlicher Info in Essen gaben Postbeamte des Verteilzentrums einen entscheidenden Tipp."
Nein, bei SU war es kein Verteilzentrum, sondern eine Einlieferungsfiliale! Und deswegen können solche Probleme auch bei Sendungen aus dem EU-Ausland gar nicht auftreten.walker hat geschrieben:Wie schon im SU Thread diskutiert wird es für einen shop gefährlich wenn Leute des Verteilzentrums ein hohes Aufkommen von Sendungen als lästig oder auffällig empfinden.
Die Gefahr liegt IMHO eher nicht in den Verteilzentren (die ja ohnehin weitgehend automatisiert sind), sondern tatsächlich bei der Einlieferung. Da sitzen nämlich noch Menschen, die jede Sendung in die Hand nehmen.walker hat geschrieben:Die Frage bleibt warum dies letztens innerdeutsche Verteilzentren betrifft, aus UK war sowas noch nicht zu hören.
ciao
Flocki
Nevermind hat geschrieben:Auffällig ist sicherlich eine regelmässig hohe Anzahl von Paketen gleicher Art und ohne bekannten Absender. Da macht sich die/der pflichtbewusste, gründlich und gewissenhaft arbeitende deutsche Postangestellte ihre/seine Gedanken, was das wohl für mysteriöse Sendungen sein mögen ?walker hat geschrieben:....wird es für einen shop gefährlich wenn Leute des Verteilzentrums ein hohes Aufkommen von Sendungen als lästig oder auffällig empfinden. Die Frage bleibt warum dies letztens innerdeutsche Verteilzentren betrifft, aus UK war sowas noch nicht zu hören.
Der britische Postler dagegen denkt "what the fuck, let's get it done, it's no business for the authorities"
Wenn Männer Wert auf Weiber legen,
tun Sie's meist der Laiber wegen.
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Ich könnte mir vorstellen, das es auch darauf ankommt, was in den Polizei- und Zollcomputersystemen über den Empfänger noch zu finden ist.
Ersttäter, Mehrfachtäter, andere Drogendelikte und Auffälligkeiten...
Ich als bisher "unbescholtener Gutbürger" bin mit 50,- OWI für 200 hochdosierte Varden vor 3 Monaten (Bescheid) davon gekommen.
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Big-Mike: Danke für die Zitate! Ich denke dennoch, dass es nicht so schnell geht, dass ein Luftpolsterumschlag von der Post aufgerissen wird, weil kein Absender da ist, und womöglich Briefkästen damit zugestopft werden. Eine persönliche Abgabe kann ich mir nicht vorstellen, viel zu riskant für den Versender auf Dauer, Pilz versendet ja nur mit einfachem Brief.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Wenn man eine Vorladung von der Polizei bekommt dann geht es meines Wissens um ein Strafverfahren und nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Oder verwechsle ich da etwas?
Würde mich mal interessieren wie viel Geld die zahlreichen anderen SEP geschädigten zahlen mussten, 300€ für 50 Pillen finde ich echt heftig, viele User haben aber sicher mehr bestellt und müssen mit höheren Strafen rechnen
Würde mich mal interessieren wie viel Geld die zahlreichen anderen SEP geschädigten zahlen mussten, 300€ für 50 Pillen finde ich echt heftig, viele User haben aber sicher mehr bestellt und müssen mit höheren Strafen rechnen
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
"Eingestellt nach Zahlung der Auflage in Höhe von 300 EURO" war kein OWi-Verfahren und die 300 Euro sind kein Bußgeld.shadow_1 hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. September 2019, 21:36Resultat:shadow_1 hat geschrieben: ↑Freitag 26. Juli 2019, 09:53 Hilfe, meine Bestellung von SEP wurde abgefangen. Habe Vorladung zur von der Polizei erhalten zur Vernehmung / Anhörung als Beschuldigter.
Straftat nach Arzneimittelgesetz. 50 Pillen Vidalista und 8 Kamagra. Weiß jemand was auf mich zukommt?
Ich habe schon Albträume und bin ganz fertig.
Eingestellt nach Zahlung der Auflage in höhe von 300 EURO
Es handelte sich um ein Strafverfahren, dass nach Zahlung von 300 Euro eingestellt wurde. Denn im OWi-Verfahren gibt es keine Einstellung nach Zahlung einer Auflage. Das gibt es ausschließlich im Strafverfahren.
Ein Strafverfahren bei 50 Pillen Vidalista und 8 Kamagra ist allerdings heftig, aber möglich.
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Mir ist eine interessante Frage eingefallen: Sollte man seine Bestände, wenn eine Hausdurchsuchung droht, und möglicherweise die Behörden schon die Mengen kennen die bestellt wurden (Sepa Zahlung, E-Mail Verkehr gelesen) nicht besser zu Hause aufbewahren, anstatt diese verschwinden zu lassen, da dies den Tatbestand eines Handels noch mehr erhärten könnte (Behörden fragen, wo die Tabletten geblieben sind).
Wie bereitet man sich auf eine drohende Hausdurchsuchung vor?
Wie bereitet man sich auf eine drohende Hausdurchsuchung vor?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Dein Ernst? Am besten in einem Karton mit der Aufschrift "Eigenbedarf"blauer Diamant hat geschrieben: ↑Samstag 21. September 2019, 16:30Sollte man seine Bestände, wenn eine Hausdurchsuchung droht [...] nicht besser zu Hause aufbewahren
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Nein, da verwechselst Du nichts, sondern ist so richtig. Bei polizeilicher Vorladung ist ein Ermittlungsverfahren wegen eines bestehenden Straftatbestandes (oder zumindest dem Verdacht darauf) im Gange.
Wenn der Fall allerdings nach Abschluss der Ermittlungen beim Staatsanwalt landet, hat dieser neben der Möglichkeit bei Gericht einen Strafbescheid zu erwirken, des Weiteren aber auch die Möglichkeiten, das Verfahren entweder einzustellen oder es an die zuständige Bußgeldbehörde abzugeben, womit es dann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wird.
Leider gibt es für geistige Inkontinenz keine Windeln.