Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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DerlebendeTod
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#931 Beitrag von DerlebendeTod »

fucked upq hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 13:34 @fsb75 Grund für die HD waren Bestellungen im Darknet (2012) ... und eine Verkehrskontrolle (2018) bei der ich positiv auf THC getestet wurde. Bei den Vorfallen aus 2012/2016 wurden die Verfahren jeweils aus Mangel an Beweisen eingestellt, die Verkehrskontrolle aufgrund welcher zumindestens der Konsum nicht mehr abgestritten werden konnte war dann der ausschlaggebende Punkt.
Darf ich fragen wie die Sache mit dem Darknet damals 2012 abgelaufen ist? Wurde deine Sendung abgefangen? Bzw. wie sind sie auf dich gekommen? Warst du über VPN und Krypto Währung sicher unterwegs oder eher locker?

Sorry für die vielen Fragen! :)

Ich finde es komisch, dass du wegen eines positiven THC Tests eine HD aufgebrummt bekommen hast, hab ich so auch noch nie gehört, da müssen die Staats Kollegen dich schon anderweitig auf dem Kicker gehabt haben. Da dürfte auch die Sache aus dem Jahr 2012 eigentlich keine Rolle mehr gespielt haben, zumal sie dir da nix nachweisen konnten.

Ich streite damit natürlich nicht ab, dass eine HD statt gefunden hat bei dir, also bitte nicht falsch verstehen jetzt :)

Greez
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DerlebendeTod
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#932 Beitrag von DerlebendeTod »

Taps hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 14:07 Bis € 200,- Bußgeld würde ich aber so was von die Füße still halten.
Bis 200,-€? Da wäre mein Schmerzgrenze weitaus höher bevor ich hier aufmucken würde :D :easy:

Greez
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Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#933 Beitrag von Flocki »

fucked upq hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 13:34 Das Sicherstellungsprotokoll [...]

300 Tabletten Sildenafil (150/200mg)
100 Tabletten Tadalafil (5/10mg)
100 Tabletten Vardenafil (60mg)
Das ist bei der Einnahme gem. der von den Herstellern empf. Dosierung somit ein Bedarf für knapp drei Jahre. Das ist nicht wenig, sollte aber noch okay sein.
fucked upq hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 13:34Folgendes Dokument habe ich gefunden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen ... kblatt.pdf
Ich verstehe jetzt nicht, was das verlinkte Dokument mit Deinem Fall zu tun hat. Kannst Du mal den Teil zitieren, auf den Du Dich beziehen möchtest?
fucked upq hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 13:34Wenn ich die Informationen richtig deute, liegt die Geldbuße bei maximal 200€ - es sei denn, man würde mir eine Straftat nachweisen. Nach meinem Verständnis wäre eine Straftat beispielsweise Handel, was aber hier nicht der Fall war und ohnehin kaum nachzuweisen wäre. Der bloße Besitz ist keine Straftat? Demnach würde ich also mit maximal 200€ Strafe und einem blauen Auge davon kommen?
Eigentlich hatte ich das alles schon beantwortet - aber gerne nochmal:

1. Die in dem Dokument angegebene Bußgeldhöhe von ca. 200 Euro bezieht sich auf den ordnungswidrigen Verstoß gegen das Verbringungsverbot. Das hat mit Deinem Fall nicht das geringste zu tun!

2. Der Besitz ist, wie Du richtig erkannt hast, in keiner Weise illegal. Daher wirst Du die Pillchen auch zurück bekommen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

3. Eine Straftat ist nicht nur "Handel", sondern beginnt bereits vorher. Ein strafbewehrte Vergehen besteht nämlich bereits im "Inverkehrbringen"! Das ist "weniger" als Handel - den man Dir ja eh nicht nachweisen kann (hoffe ich zumindest). Im AMG ist "Inverkehrbringen" eindeutig in § 4 Abs. 17 definiert. Das AMG ordnet das Vorrätighalten zum Verkauf der (strafbewerten) Tathandlung des Inverkehrbringen zu, das sieht auch der BGH letztinstanzlich genau so. WICHTIG: Ein Nachweis einer bereits erfolgten Abgabe ist dafür gar nicht notwendig! Es genügt völlig, wenn der Staatsanwalt auf Grund der Ermittlungsergebnisse am Ende den Richter in dessen freier Beweiswürdigung dazu bringt, ohne einen vernünftigen Zweifel davon auszugehen, dass Du beim Vorrätighalten der Pillen bereits die Intention hattest, diese Medikamente der Verfügungsgewalt anderer Personen zu überlassen. Wie gesagt, es reicht bereits die "Intention", d.h. es bedarf keineswegs einer verwirklichten oder versuchten Abgabe, ja nicht einmal einem nach außen gerichteten Abgabewillen!

Allerdings denke ich nicht, dass die doch recht geringe Anzahl Dich dem Verdacht des Inverkehrbringens aussetzen wird. Aber da gibt es keine klare Abgrenzung, Du musst abwarten, was in der Sache noch kommen wird und dann ggf. zu einem Anwalt.

ciao
Flocki

morpheus
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#934 Beitrag von morpheus »

Mein Beitrag bezog sich auf das Posting von fsb75, nicht auf "fucked upq"! Da sinds 500, rechnen kann ich schon noch :)

tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#935 Beitrag von tomtom »

@Flocki

Als Jurist weiß ich, dass das richtig ist, was ich hier schreibe. Sonst würde ich es nicht schreiben. Natürlich bin ich mit meiner Stellungnahme nicht auf alle möglichen Varianten und/oder Situationen eingegangen (z.B. § 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG). Ich habe die OWi-Situation nur grob skizziert. Sonst hätte ich seitenlang schreiben müssen.

Wenn das, was ich zur Ordnungswidrigkeit geschrieben habe, nicht richtig wäre, gäbe es die Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht, über die hier immer wieder berichtet wird und hätte noch niemand ein Bußgeld zahlen müssen.

Mit dir, Flocki, die Rechtslage zu diskutieren, halte ich nicht für irgendwie zielführend. Daher ist dies meine einzige und abschließende Stellungnahme zu deinen Ausführungen.

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#936 Beitrag von Flocki »

OT gelöscht von MOD
tomtom hat geschrieben: Donnerstag 25. Oktober 2018, 00:15Wenn das, was ich zur Ordnungswidrigkeit geschrieben habe, nicht richtig wäre, gäbe es die Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht, über die hier immer wieder berichtet wird und hätte noch niemand ein Bußgeld zahlen müssen.
Es existieren keine "Ordnungswidrigkeitenverfahren" bezüglich des Besitzes von verschreibungspflichtigen Potenzmitteln! Weder in diesem Forum noch sonst wo im Netz gibt es darauf irgendwelche Hinweise - was auch wenig verwundert, da ein solches Verfahren in DE jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren würde. Wenn Du da anderer Ansicht bist, wäre es nett, endlich mal ein paar Quellen oder Belege anzuführen! Dafür weiß aber jeder hier, der gelegentlich mit seinen indischen Generika in eine Zollkontrolle kommt, dass Besitz und Grenzübertritt eben nicht illegal sondern völlig unproblematisch sind (jedenfalls mit max. einem Dreimonatsvorrat).
tomtom hat geschrieben: Donnerstag 25. Oktober 2018, 00:15Mit dir, Flocki, die Rechtslage zu diskutieren, halte ich nicht für irgendwie zielführend.
Zumindest in diesem Punkt sind wir dann mal einer Meinung. Diskussionen ohne Belege, gepaart mit dem Ignorieren von Fakten, die andere Diskussionsteilnehmer hier einbringen, sind nämlich auch nach meiner Einschätzung nicht zieführend und vor allem für die Betroffenen nicht hilfreich!

ciao
Flocki

Taps
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#937 Beitrag von Taps »

Dann kommt noch mal eine dritte Meinung (von mir) dazu.
Mir haben die letzten 4 Seiten gezeigt, daß es unterschiedliche Auffassungen über die Rechtsprechung gibt.

Die Diskussion war respektvoll und informativ.

Die letzten 4 Seiten haben mich weiter gebracht als die 90 Seiten vorher.
Lasst es einfach so.
Es ist halt Jura und nicht Mathenatik, wo 2 + 2 sicher 5 ergibt

fucked up
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#938 Beitrag von fucked up »

@DerlebendeTod: Im Durchsuchungsbeschluss steht als Grund sinngemäß: "Der Beschuldigte ist als einschlägig in Erscheinung getretener Betäubungsmittelkonsument verdächtig [...] es ist davon auszugehen dass er Betäubungsmittel erwirbt und konsumiert [...] Tatverdacht ergibt sich aus bisherigen polizeilichen Ermittlungen, insbesondere aber durch die Auswertung des Drogenscreenings infolge der Verkehrskontrolle vom XX.XX.2018" Bei den genannten bisherigen Ermittlungen kann es sich nur um besagte Bestellungen handeln denn Kontakt zu anderen Kiffern pflege ich nicht - ich habe meine Familie, das reicht mir an sozialen Kontakten... Zu deiner Frage bezüglich des Ablaufs meiner HD: Die war sehr lasch! Zwei freundliche Beamte klingelten am Nachmittag. Sie sagten mir direkt dass sie die HD für unverhältnismäßig hielten und eigentlich gar keine Lust hatten. Da ich keine Btm im Haus hatte, habe ich umgehend die Tür geöffnet und sogar relativ dreist einige Späße gemacht. Das ich eine problematische Menge Potenzmittel besaß hatte ich in dem Moment nicht auf dem Schirm und es fiel mir erst wieder ein als einer der beiden Beamten meine Medizinschrank öffnete - hätte ich schneller geschaltet wäre noch genug Zeit gewesen die Tabs zu verstecken! Durchsucht wurden nur Schlafzimmer und Wohnzimmer sowie mein Auto. Allerdings alles wie gesagt sehr lasch, nach einem Kellerraum (den ich besitze) wurde nicht gefragt...

Ich möchte an dieser Stelle noch allen Beteiligten danken die ihr geballtes Wissen zur Verfügung gestellt haben - selbst diejenigen die nur Vermutungen angestellt haben waren für mich hilfreich. Nun ist es aber so: Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundverschiedene Dinge - von daher kann ich wohl erstmal nur abwarten was passiert. Ich werde jedenfalls hier regelmäßig ein Update machen wenns was neues gibt!

@tomtom: Ich habe folgenden Beitrag von dir gefunden:

https://menshelp.co/viewtopic.php?f=9&t ... ung#p16923

Du hast also trotz insgesamt 800 abgefangenen Pillen und vielen weiteren Hundert bei der HD nie wieder etwas von der Staatsanwaltschaft gehört? Es kam noch nichtmal ein Owi-Bescheid?

tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#939 Beitrag von tomtom »

@fucked up

Richtig! Ich habe auch zwischenzeitlich nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört und nie einen OWi-Bescheid erhalten. So kann es also auch gehen. Dass ich keinen OWi-Bescheid erhalten habe, ist aber wahrscheinlich eine Ausnahme, die in den Bereich fällt: "nicht zu erklären und Glück gehabt".

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#940 Beitrag von NeverMind »

tomtom hat geschrieben: Freitag 26. Oktober 2018, 00:31Dass ich keinen OWi-Bescheid erhalten habe, ist aber wahrscheinlich eine Ausnahme, die in den Bereich fällt: "nicht zu erklären und Glück gehabt".
Es ist sicherlich die Ausnahme, als ich in dem OWI-Dilemma steckte und mit einer Zollsachbearbeiterin telefonierte, sagte diese mir, dass die zuständigen Sachbearbeiter der Regierungsbehörde einen Ermessensspielraum haben, den sie je nach Sachlage und (vermutlich) persönlicher Einstellung und Gemütslage mehr oder weniger ausschöpfen. Ich habe einen Bekannten, der in einem solchen Bereich tätig ist und schon Mal einen Vorgang komplett unter den Tisch fallen lässt. Das ist in deinem Fall vielleicht auch passiert…
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

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