Die Aussage von Flocki bezieht sich auf DE und ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Nach Erhalt eines Anhörungsbogens mit der Option einer Einlassung bzgl. des Sachverhaltes, sollte man diesen nicht abstreiten (zB. "hab ich nicht bestellt"), sondern auf den automatisch folgenden Bußgelbescheid warten und zahlen. Widerspricht man den Vorwürfen, riskiert man ein Bußgeldverfahren vor Gericht mit sämtlichen anfallenden Kosten (Gerichtskosten, evtl. Anwaltskosten, Kosten der An / Abreise zum Verfahren, ggfs. Urlaubsverschwendung und ein höheres Bußgeld als zunächst vorgesehen).tomtom hat geschrieben: ↑Freitag 19. Januar 2018, 22:47Hast du einen Beleg dafür, dass das angebotene Verwarnungsgeld bei einsprechender Reaktion immer höher ausfällt oder ist das eine Vermutung?Flocki hat geschrieben: ↑Freitag 19. Januar 2018, 10:15 Für DE gilt, dass die Einlassungen gegenüber dem Zoll völlig wurscht sind und auch niemanden interessieren und dass "hab ich nicht bestellt" o.ä. als Reaktion auf das angebotene Verwarnungsgeld immer und automatisch zu deutlich höheren Kosten führen.
Im Falle AUT wird das ähnlich sein, denn die Behörden dort (wie auch bei uns) haben mit hunderten solcher Fälle zu tun und kennen ihre Pappenheimer, wenn man das dann abstreitet und somit den Behörden einen Mehraufwand beschert, wird man dafür büßen müssen .