Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#891 Beitrag von NeverMind »

tomtom hat geschrieben: Freitag 19. Januar 2018, 22:47
Flocki hat geschrieben: Freitag 19. Januar 2018, 10:15 Für DE gilt, dass die Einlassungen gegenüber dem Zoll völlig wurscht sind und auch niemanden interessieren und dass "hab ich nicht bestellt" o.ä. als Reaktion auf das angebotene Verwarnungsgeld immer und automatisch zu deutlich höheren Kosten führen.
Hast du einen Beleg dafür, dass das angebotene Verwarnungsgeld bei einsprechender Reaktion immer höher ausfällt oder ist das eine Vermutung?
Die Aussage von Flocki bezieht sich auf DE und ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Nach Erhalt eines Anhörungsbogens mit der Option einer Einlassung bzgl. des Sachverhaltes, sollte man diesen nicht abstreiten (zB. "hab ich nicht bestellt"), sondern auf den automatisch folgenden Bußgelbescheid warten und zahlen. Widerspricht man den Vorwürfen, riskiert man ein Bußgeldverfahren vor Gericht mit sämtlichen anfallenden Kosten (Gerichtskosten, evtl. Anwaltskosten, Kosten der An / Abreise zum Verfahren, ggfs. Urlaubsverschwendung und ein höheres Bußgeld als zunächst vorgesehen).
Im Falle AUT wird das ähnlich sein, denn die Behörden dort (wie auch bei uns) haben mit hunderten solcher Fälle zu tun und kennen ihre Pappenheimer, wenn man das dann abstreitet und somit den Behörden einen Mehraufwand beschert, wird man dafür büßen müssen :? .
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rosinante
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#892 Beitrag von rosinante »

Meine abgefangene Sendung wurde auch wegen "keine Ahnung, nicht bestellt" zur Vernichtung freigegeben. Es war allerdings jemand anders für mich beim Zoll, da ich was von außerhalb Europas erwartet habe und terminlich verhindert war :)
However, ich will es nicht beschreiben, bis jetzt (1Monat) ist Ruhe an der Front.

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#893 Beitrag von NeverMind »

rosinante hat geschrieben: Samstag 20. Januar 2018, 19:29..... bis jetzt (1Monat) ist Ruhe an der Front.
Ich musste nicht zum Zoll, sondern wurde von der Post (DHL) über die vom Hauptzollamt Frankfurt abgefischte Sendung (10 kostenlose Muster Sildentabs) informiert und darüber, dass der Vorgang an das Regierungspräsidium in Darmstadt weitergeleitet würde. Von dort kam dann 3 Monate später ein Anhörungsbogen mit Verwarnungsgeld über 55 Euro, die ich dann ohne Widerspruch oder Einlassung zum Sachverhalt bezahlte.
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fsb75
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#894 Beitrag von fsb75 »

gefrast hat geschrieben: Donnerstag 18. Januar 2018, 21:28 Ich werde auf jeden Fall über den Ausgang berichten.... und nächstes Mal bin ich klüger und bestelle bei PG. :roll:
@gefrast: Kannst du uns schon was berichten über den Verlauf der ganzen Sache oder ist alles noch im Laufen?




Mod.:

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for her
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#895 Beitrag von for her »



MOD:

Es wurde die im Hurghada.Thread gepostete Anfrage gelöscht und die
Anfrage in den dazu besser passenden bestehenden Thread hierher verschoben.


Hallo erst mal sagt ein Neuer!

Eine Menge Input konnte ich mir in diesem doch interessanten Forum bereits holen.

Mein besonderes Interesse hat dieses Thema bei mir gefunden.

Da ich/wir des öfteren in Hurghada Urlaub machen, habe ich mit Interesse gelesen das dort gegenüber deutschen Verhältnissen wohl eine sehr ansprechende Preisgestaltung für Silden, Tada & Co. vorzuherrschen scheint.

Offiziell darf man vorgeschriebene Mengen für den Eigenbedarf mitbringen.

Die Frage die für mich offen blieb, dürfen wir diese als reisendes (gleich mal vorbeugend - nicht gleichgeschlechtliches) Paar "pro Person", oder in diesem besonderen Fall nur "pro Mann" einführen?

Was mich ein wenig nachdenklich stimmt, im Beitrag von Flocki wurden 9000 mg Silden angegeben (entspricht ja 90x100mg) was ja logisch erscheint, dagegen 600mg Tada, was mir weniger logisch erscheint. Aus meiner Vorstellung heraus hätte ich 100mg Silden 20mg Tada gegenüber gestellt, dann wären hier 1800mg wie auch bei Varden angebracht. Selbst wenn ich von 10mg Silden ausgehe, würden noch 900 mg logisch erscheinen. Stellt sich für mich die Frage, hat sich Flocki hier vertan, oder stehen diese 600mg tatsächlich irgendwo in den Zollvorschriften?

groberunfug
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#896 Beitrag von groberunfug »

Hm, was sagt wohl der Zoll dazu? Mal die Webseite fragen...

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html

"Einreise
Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen."

-> "Persönlich" -> für die reisende Person und sonst niemanden
-> Kommt es in Betracht, dass die Frau die Tabs nimmt?
-> "Zu berücksichtigen" sind die Dosierungsempfehlungen. Da wird nicht nach Geschlecht unterschieden. Der Zoll wird also das weiter auslegen und den "Beipackzettel" berücksichtigen. Steht da was von Frauen? Nein, sondern wohl von Erektion, und gemeint ist die des männlichen Penis. Erstmal also: Frauen nehmen nach enger Sichtweise keine PDE5.
-> ABER natürlich kann man dem Zoll was Ergoogeltes zeigen, dass auch Frauen gerne Viagra nehmen und es hilft. "Zu berücksichtigen" sind die Dosierungsempfehlungen, aber sie sind nicht alleinige Entscheidungsgrundlage. Man könnte sich also versuchen rauszuwinden ("Ich als Frau nehme die auch. Meine Clit wird damit stahlhart. Soll ich zeigen?")

Wenn @Fragesteller mal ins Gesetz schaut und sich das entsprechend überlegt (bin jetzt zu faul für den Service), muss er mal sehen, zu welchem Schluss er kommt.

Letztlich ist die sichere Variante: Nur der Mann bringt was mit. Hier kann man aber natürlich in Betracht ziehen, nicht die Standard-Dosierungsempfehlung für die Mengenberechnung zu nehmen, sondern eben seinen Tagesbedarf in glaubhaftem Rahmen höher anzusetzen. ("Ich brauche pro Tag 300mg Silden im Schnitt - eigentlich 200mg, aber das Zeug wirkt nur 4h, und manchmal verplane ich den Sexbeginn. Und meine extrem dauergeile Frau will jeden Tag mindestens einmal durchgebürstet werden. Da hinten steht sie, sie wirkt so unschuldig, ist aber ein schlimmes Schnacksel-Luder.")

Oder die ganze Aufregung lohnt sich nicht und man bestellt halt fein bei den empfohlenen Shops. Von wieviel Ersparnis in Hurghada reden wir hier überhaupt...

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Alfredi
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#897 Beitrag von Alfredi »

d.h. 3 Stück am Tag mal 90 Tage = 270 Stück Silden à 100mg :?:
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...

for her
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#898 Beitrag von for her »

@ groberunfug

Erst einmal deine Ausführungen kann ich weitestgehend nachvollziehen.

Dann die konkreten Preise in Ägypten kenne ich im Moment noch nicht, kann Diese nur einigermaßen aus einem anderen Thema "Apotheke in Ägypten ..." schlußfolgern. Bevor ich jetzt meinen nächsten Urlaub dort antrete, interessiert mich natürlich die Rechtslage, eben, was man wirklich einführen darf.

Im genannten Thema werden von Flocki hier auch Mengen genannt, wobei mir Silden und Tada recht unverhältnismäßig vorkommen, hier mal kopiert:

Nein, das heißt es keineswegs und die Häufigkeit des GV eines Reisenden ist für die im Reiseverkehr erlaubte Einfuhrmenge auch unbeachtlich!

Eingeführt werden dürfen 9.000 mg Sildenafil _oder_ 1.800 mg Vardenafil _oder_ 600 mg Tadalafil bzw. entsprechende Kombinationen. Das Kriterium ist der (dreifache) maximal zulässige Monatsbedarf auf Grundlage der Herstellerangabe. Da die Wirkstoffe Sildenafil, Tadalafil und Vardenafil derselben Wirkstoffklasse angehören und nicht kombiniert werden dürfen, ist das o.g. "oder" zu beachten!

Wenn sich herausstellt, dass man lohnenswerte Mengen von da "importieren" darf, werde ich mir sicherlich dann die Mühe machen, die eine oder andere Apotheke aufzusuchen und mich über tatsächliche Preise klug zu machen. Wundern würds mich wenig, wenn auch Diese dort noch verhandelt werden müssen :)

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#899 Beitrag von groberunfug »

for her hat geschrieben: Freitag 29. Juni 2018, 20:19Wenn sich herausstellt, dass man lohnenswerte Mengen von da "importieren" darf,
Was ergibt denn Deine eigene Recherche (also nicht die Recherche "im Forum fragen") = im Gesetz etc. nachgeschaut?

Zoll-Webseite samt Interpretation hatte ich schon geliefert. _Ich_ an Deiner Stelle würde hier erstmal ermitteln, wieviel Einsparpotenzial vorhanden ist bei Einkauf in Ägypten. Nummer Sicher ist natürlich: Simpel den Bedarf für 3 Monate mit einer vermeintlichen Standarddosierung und ebenso vermeintlichen Standardfickfrequenz ermitteln und nicht überschreiten. Und da landet man tatsächlich bei 9.000mg Silden (oder für Korinthenk***er und Rechenfüchse ggf. sogar 9.131mg).

Wenn Du pro 100mg-Pille dort tatsächlich gegenüber bequemer Bestellung bei gutem Shop mal ins Blaue angenommene 30 Cent sparen kannst, würdest Du super 27 Euro sparen. Mutig kannst Du den angeblich erforderlichen Bedarf verdoppeln und sparst weitere sagenhafte 27 Euro. Hast dabei aber Urlaubszeit mit Pillenkauf statt Planschen und Braunwerden verbracht und Dir ggf. bei der Einreise in die Hose gemacht und / oder wirst vom Zoll erstmal unangenehm befragt, musst ggf. das Zeug vernichten lassen, was extra zahlen etc. Ich weiß ja nicht :cool: Bzw. ich weiß schon: Ich würde mir die Mühe nicht machen.

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#900 Beitrag von Flocki »

for her hat geschrieben: Freitag 29. Juni 2018, 20:19Im genannten Thema werden von Flocki hier auch Mengen genannt, wobei mir Silden und Tada recht unverhältnismäßig vorkommen, hier mal kopiert:

Nein, das heißt es keineswegs und die Häufigkeit des GV eines Reisenden ist für die im Reiseverkehr erlaubte Einfuhrmenge auch unbeachtlich!

Eingeführt werden dürfen 9.000 mg Sildenafil _oder_ 1.800 mg Vardenafil _oder_ 600 mg Tadalafil bzw. entsprechende Kombinationen. Das Kriterium ist der (dreifache) maximal zulässige Monatsbedarf auf Grundlage der Herstellerangabe.
Wieso kommen Dir die genannten Zahlen "unverhältnismäßig" vor, wenn ich mir sogar die Mühe mache und zusätzlich erläutere, auf welcher Basis diese berechnet werden? Beachte bitte, dass der Zoll nicht die Mengen berücksichtigt, die Du (oder ein x-beliebiger sogen. "Poweruser") sich tatsächlich reinpfeift, sondern von der maximal empfohlenen Höchstdosis ausgeht. Letztere kannst Du übrigens der jeweiligen Patienteninformation oder dem Beipackzettel entnehmen.

ciao
Flocki

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