Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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käng
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#771 Beitrag von käng »

Dass bereits wegen 400 Pillen gleich eine Hausdurchsuchung veranlasst wird, ist schon starker Tobak. Dein Glück, dass du weder Varden noch Tada im Spiel war und somit keine Patentanwälte drohen. Und dass die zweite Lieferung nicht auch noch abgefangen wurde.

An deiner Stelle würde ich Silden künftig offiziell in der Apo auf Rezept holen, denn noch mal solltest du dich nicht erwischen lassen. Und sooo teuer ist ein günstiges und legales Silden-Generikum in Deutschland nun auch nicht mehr.

Generell frage ich mich, ob sich das Risiko zumindest bei Silden überhaupt noch lohnt. Zumal gut getarnte Tabs (eben keine blaue Raute a la Sildamax) teuer sind, da schmilzt der Preisabstand zum offiziellen Mittel aus der Apotheke ganz schnell zusammen. Bleibt der Hemmschuh mit der bescheuerten Rezeptpflicht, aber auch die ist keine unüberwindbare Hürde.

Der Patentablauf bei Tada und Varden ist in Sichtweite. Ich werde wohl bis auf weiteres höchstens Kleinmengen einkaufen und sitze mit meinem Vorrat die Zeit aus, bis das letzte Patent gefallen ist.
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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#772 Beitrag von NeverMind »

Gast hat geschrieben:.... das Anwalt nur nötig ist (dann aber m.M.n. zwingend) wenn eine Menge als Handel ausgelegt werden kann....
Soviel ich weiß, besteht Anwaltszwang ab einem bestimmtem Streitwert oder für bestimmte juristische Verfahren. In einer solchen Sache wie unserer, würde ich evtl. eine anwaltliche Beratung erwägen, aber mich immer selber vor Gericht vertreten wollen. Ansatz: alles abstreiten und wo das wegen der Beweislage nicht möglich ist, Aussage verweigern.

käng hat geschrieben:Der Patentablauf bei Tada und Varden ist in Sichtweite. Ich werde wohl bis auf weiteres höchstens Kleinmengen einkaufen und sitze mit meinem Vorrat die Zeit aus, bis das letzte Patent gefallen ist.
Ditto! Ich habe auch genug Lagerbestand aufgebaut und werde das beruhigt abwarten :top:.
Wer das nicht kann, sollte Käng's Rat bzgl. der Mengen befolgen. Das Thema Obergrenze für Bestellmengen hatten wir schon mehrfach diskutiert, 400 Stück sind da einfach zu viel.
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#773 Beitrag von Gast »

NeverMind hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:.... das Anwalt nur nötig ist (dann aber m.M.n. zwingend) wenn eine Menge als Handel ausgelegt werden kann....
Soviel ich weiß, besteht Anwaltszwang ab einem bestimmtem Streitwert oder für bestimmte juristische Verfahren. In einer solchen Sache wie unserer, würde ich evtl. eine anwaltliche Beratung erwägen, aber mich immer selber vor Gericht vertreten wollen.
Anwaltszwang besteht soweit ich weiß - ausser vor Gericht - erstmal nicht. Ich habe trotzdem einen Anwalt beauftragt, zwecks Akteneinsicht denn in meiner Vorladung stand nur ganz allgemein "Vorladung wegen Bestellung im Internet, Verstoß BtmG" und ich wollte wissen was gegen mich vorliegt. Allerdings wurde nur ein Brief auf dem Postweg abgefangen, der Händler hatte täglich große Mengen im selben Briefkasten eingeworfen und das fiel auf. Ich weiß, hier geht es um PDE-5 Hemmer, ich wollte meinen Fall trotzdem schildern denn die Menge hatte einen Warenwert von 500€ und hätte mir durchaus als Handel ausgelegt werden können. Dennoch wurde das Verfahren (ohne Geldstrafe!!) eingestellt weil ich alles abgestritten habe. Hätte so also auch sicher bei jemandem der 400 Kamagras bestellt hat funktioniert! Und das dürfte doch sicher für einige hier interessant sein...
NeverMind hat geschrieben:Ansatz: alles abstreiten und wo das wegen der Beweislage nicht möglich ist, Aussage verweigern.
Top Ratschlag, dem kann man nichts mehr hinzuzufügen!

käng
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#774 Beitrag von käng »

Alles gut und schön, wenn aber plötzlich die Polizei vor deiner Tür steht mit einem Hausdurchsuchungsbefehl in der Hand, ist das alles andere als lustig. Vor allem, wenn du eichhörnchenmäßig gebunkert hast.
Leichte bis mittlere ED, Ü60, keine weiteren Krankheiten

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#775 Beitrag von Gast »

käng hat geschrieben:Alles gut und schön, wenn aber plötzlich die Polizei vor deiner Tür steht mit einem Hausdurchsuchungsbefehl in der Hand, ist das alles andere als lustig. Vor allem, wenn du eichhörnchenmäßig gebunkert hast.
Sollten Bezahlung und Mailverkehr anonymisiert statt gefunden haben kann man imho auch dann noch gelassen bleiben, sofern denn die Tabs gut versteckt sind. Ich jedenfalls bin jetzt gelassener was das bestellen größerer Mengen Sildentabs angeht :)

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#776 Beitrag von Gast »

PS: Natürlich muss man auf eine Vorladung entsprechend reagieren. In meinem Fall war das Akteneinsicht und abstreiten. Ignoriert man eine solche Vorladung liegt der Verdacht nahe das man was zu verbergen hat, was eventuell eine Hausdurchsuchung auslösen kann, so zumindestens meine Einschätzung nach dem selbst erlebten.

chasseur
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#777 Beitrag von chasseur »

der hier momentan diskutierte Fall scheint mir nun aber doch einigermaßen dubios:
Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss? Keine Angabe worin der Vorwurf liegen soll.
(Achtung es handelt sich gerade nicht um Btm. Bei Verstoß gegen das BtmG wären diese Maßnahmen noch einigermaßen nachvollziehbar).
Durchsuchung durch Zoll-Beamte? Nicht durch die üblichen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft sprich durch die Polizei?
Sind die Zöllner gar vom Flughafen Kölln angereist?
Anruf beim Flughafen,wo Warensendung steckt? Kriegt man dort so mir nichts dir nichts telefonische Auskünfte?.
Dusselige Durchsuchungsbeamte, die alles mitnehmen aber die Kontoauszüge vergessen
Alles doch recht merkwürdig.
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Dieter666
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#778 Beitrag von Dieter666 »

Der Gast hat doch geschrieben:
"Vorladung wegen Bestellung im Internet, Verstoß BtmG"
PDE5-Hemmer fallen aber nicht unters BtmG - vielleicht waren die Jungs da etwas übereifrig und haben sich dann geniert und einen Rückzieher gemacht, weil eben ihr Vorgehen nicht korrekt war?
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#779 Beitrag von Gast »

Ich glaube ich muss das ganze mal etwas ausführlicher darstellen, sind scheinbar einige Missverständnisse aufgekommen.
chasseur hat geschrieben:der hier momentan diskutierte Fall scheint mir nun aber doch einigermaßen dubios:
Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss?
Nein es gab keine Hausdurchsuchung!
chasseur hat geschrieben:Keine Angabe worin der Vorwurf liegen soll.
Richtig, das habe ich erst durch Akteneinsicht erfahren.
chasseur hat geschrieben:Durchsuchung durch Zoll-Beamte?
Der Zoll war nicht involviert - Es ging um eine innerdeutsche Postsendung welche rausgefischt wurde weil der Händler über einen langen Zeitraum mit immer gleich aussehenden Briefen, immer selber Absender etc. den selben Briefkasten nutzte!

@chasseur: Du vermischst wohl meine Geschichte mit der Geschichte vom Nutzer css03!

Ich weiss, bei mir ging es "nur" um BtM und eigentlich hat meine Geschichte im Forum somit nichts zu suchen. Der Grund warum ich mich trotzdem dazu entschieden habe es hier zu posten: Ich habe behauptet nie etwas bestellt zu haben, obwohl der Warenwert sehr hoch war und mir durchaus als Handel ausgelegt hätte werden können. Nachdem dem Brief von mir das ich nie etwas bestellte wurde das Verfahren eingestellt. Hier lautet ja die verbreitete Meinung das ein leugnen nichts bringt - Wenns aber schon bei BtM im Wert von 500€ tut, dann funktioniert es auch sicherlich bei jemandem der sich mal eben ein paar hundert PDE-5 Hemmer bestellt.

Meine Aussage, und der Grund warum ich meine Geschichte geschildert habe ist also: Ruhig bleiben und nichts zugeben.

Die müssen euch erstmal beweisen das ihr Pillen bestellt habt! Nach Akteneinsicht war klar es gibt keine Beweise das ich wirklich bestellt habe (der Bestellvorgang fand ohnehin mit Bitcoins und PGP verschlüsselt statt) und somit habe ich die "Vorladung" (die ja eigentlich nur eine "Einladung" ist) mit Hinweis auf mein Aussageverweigerungsrecht abgesagt und angemerkt das ich nichts mit Drogen zu tun habe und nie welche bestellen würde.

chasseur
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#780 Beitrag von chasseur »

Richtig: der Fall mit den 400 Kamagras war selbstverständlich gemeint!
Dachte eigentlich das wäre aus meinem Beitrag direkt zu entnehmen.

War der BtM-Beitrag von Gast nicht eine Reaktion auf diesen "Hausdurchsungsfall"?

Jedenfalls zeigt sich, dass BtM eine ganz andere strafrechtliche Liga darstellt und in der Tat nicht verglichen werden dürfen.

Aber BtM-Gast hat absolut recht: Nur keinen vorauseilenden Gehorsam und Dinge vorschnell zugeben!

Aber nochmal auf den 400-Kamagra-Hausdurchsuchung-durch-Zöllner-Fall zurückzukommen:

Wenn schon in BtM-Sachen nur eine "bloße" Vorladung erfolgt, weshalb sollte dann bei nur bußgeldbewehrtem Kinkerlitzchenkram gleich eine Hausdurchsuchung erfolgen?

Solange ich nicht einen -auch nur geschwärtzten- Durchsucngsbeschluss gesehen habe, bleibe ich skeptisch. Meine entsprechende PN-Nachfrge ist bislang unbeantwortet geblieben.

Ich möchte nicht, dass hier grundlos Panikmache betrieben wird.

Übrigens: Als Beschuldigter muss man einer Vorladung nicht zwingend folgen; wenngleich es manchmal -aber wirklich nur ausnahmsweise- durchaus sinnvoll sein kann auf diese Art und Weise den Kooperativen zu geben. Aber immer nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Anwalt und der wird regelmäßig eher nach gehabter Akteneinsicht eine schriftliche Stellungnahme verfassen.

Grüße
Euer
Chasseur
Jäger aber kein Schürzenjäger

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