Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#711 Beitrag von tomtom »

Informiere uns weiter. Ist immer wieder intreressant. Aber möglicherweise meldet sich bei dir auch niemand mehr, weder der Zoll noch der Lilly-RA. Eine Hausdurchsuchung/PC-Beschlagnahme ist bei den mitgeteilten Umständen jedenfalls sehr unwahrscheinlich.

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#712 Beitrag von NeverMind »

tomtom hat geschrieben:.... möglicherweise meldet sich bei dir auch niemand mehr, weder der Zoll noch der Lilly-RA.
Ich drücke ihm die Daumen, aber bin da sehr skeptisch, dass es so glimpflich ausgeht. Ich hatte nur 10 Mustertabs (Silden-Generika) bestellt und die wurden abgefischt. Zoll leitete an Behörde in Darmstadt weiter und ich habe dort angerufen und meine Möglichkeiten geprüft: mir wäre nichts nachzuweisen gewesen, kein Schriftverkehr oder eine Zahlung in irgendeiner Form. Das muss man aber beweisen und da geht es dann los, denn man muss einem Bußgeld widersprechen und dann kommt es zum Verfahren, das bedeutet automatisch höheres Bußgeld + Gerichtskosten, Zeitaufwand Gerichtstermin und Chancen sehr schlecht, dass der Richter einem abnimmt, man habe nicht bestellt. Deshalb habe ich das festgelegte Bußgeld von 55 Euro bezahlt.
Carpe diem!

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woodcarver
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#713 Beitrag von woodcarver »

Danke Häuptling DeadHorse für das deja vue. Mein "sowas brauch ich nicht als 77-jähriger Wittwer"-Brief kommt Mo. 8.2.16 bei den Grünen + RA per Einschr. Brief an. WENN die Wegelagerer Lösegeld wollen, werd ich (wohl, nach Deiner Erfahrung) ohne Aufmucken zahlen (müssen). Wenn ich zahle, wird das dann als Schuld-Eingeständnis ausgelegt? Oder dann Schwamm drüber? Aber sicher komm ich dann auf die watch-Liste....deshalb die Frage: haben dich die Wegelagerer nach der Spende von 55€ getraced, um dich bei einer Bestellung doch noch zu schnappen? ...oder haben sie dir per fake Lockangebote gemacht? Ist vielleicht ratsam, die emailadresse zu ändern?

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#714 Beitrag von Gast »

woodcarver hat geschrieben:Wenn ich zahle, wird das dann als Schuld-Eingeständnis ausgelegt?
Ja.
woodcarver hat geschrieben:Oder dann Schwamm drüber?
Nicht oder, sondern UND Schwamm drüber ;) Bezahlen und gut.

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#715 Beitrag von NeverMind »

Mein Fall war vergleichsweise harmlos, denn es ging nur um Silden-Generika, insofern war kein Pharma-Anwalt mit im Spiel. Ich hatte auch keinen Schriftverkehr mit dem Versender geführt und keine Zahlung gleistet (kostenlose Muster).
"Vergehen" wie meines waren bisher mit 35 Euro Bußgeld erledigt worden, aber bei mir hat der zuständige Sachbearbeiter seinen Ermessensspielraum etwas mehr ausgereizt, bei Widerspruch und Verfahren hätte ich mit einer Größenordnung >200 Euro + Zeitaufwand rechnen müssen.

Wenn du "nur" ein Bußgeld zahlen sollst, dann mache das, ein Schuldeingeständnis ist das nicht, nur Vermeidung von höheren Kosten bei ziemlich aussichtslosen Chancen in einem Gerichtsverfahren, welches durch Widerspruch in Gange käme.

Du musst jetzt geduldig sein und weitere Aktionen abwarten, wenn du das nächste Schreiben bekommst, dann melde dich! Vielleicht hast du Glück und hörst wirklich nichts mehr, ausgeschlossen ist das nicht ;) .
Carpe diem!

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tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#716 Beitrag von tomtom »

Ich schließe mich NW überwiegend an:

"Wenn du "nur" ein Bußgeld zahlen sollst, dann mache das, ein Schuldeingeständnis ist das nicht, nur Vermeidung von höheren Kosten ...",

die bei einem Gerichtsverfahren, welches durch Widerspruch in Gange käme, entstehen und die dir auch bei einem Prozessgewinn häufig nicht in voller Höhe erstattet werden. Dazu kommt der erhebliche Zeitaufwand, den du durch ein Gerichtsverfahren hast. Da ist die Zahlung eines geringen Bußgelds kein Schuldeingeständnis, sondern schlicht/einfach vernünftig.

Ein Parkticket über 10 € zahle ich auch immer, obwohl das Ticket manchmal nicht berechtigt ist. Was soll der Aufwand bei 10 €?

Wie du wahrscheinlich gelesen hast, solltest du aber auf keinen Fall irgendetwas an die Lilly-Anwälte zahlen.

Informiere uns weiter :cool: :easy: :cool:

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#717 Beitrag von Flocki »

woodcarver hat geschrieben:Weil nichts ankam, hab ich Depp einen "resend" beantragt (anstatt Geld zurück). Der resend war mit >200 pills (nie bestellt) vielleicht auffällig und wurde von den Grünen in Fra gestoppt mit dem üblichen Formular (Vernichtung mit Zustimmungsfiktion).
Kannst Du Deine Angaben vielleicht etwas präzisieren?

Was bedeutet ">200 pills"? Das können 201, 250, 500 oder noch mehr sein.

Was bedeutet "nie bestellt" in diesem Zusammenhang?

Übrigens ist die Wahrscheinlichkeit eines Abgriffes einer Sendung aus dem außereuropäischen Ausland nicht von der Zahl der Pillen abhängig. Lediglich die Folgen sind von der Menge abhängig.

Hast Du bisher nur das Schreiben vom Zoll erhalten oder hast Du auch schon Post vom RP aus Darmstadt? (Bußgeldbescheid oder Aufforderung zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes.)
woodcarver hat geschrieben:Zusätzlich kam ein Lilly-RA Schrieb mit gleichem Thema PLUS Auskunftverlangen nach Bestell- / Kaufunterlagen.
Handelt es sich dabei um eine Abmahnung? (Erkennbar daran, dass eine Unterlassungserklärung beigefügt war, ein Gegenstandswert angegeben ist und üblicherweise auch eine Kostennote des Anwalts beiliegt.)
woodcarver hat geschrieben:Facit: ich habe diese Tadas nie bestellt und stimme der Vernichtung gerne zu.
Mal sehen wie das weiterläuft. (Hausdurchsuchung? PC-Beschlagnahme?....oder gar nix?)
"Habe ich nie bestellt" ist selten eine angemessene Strategie! Was den Bereich der staatlichen Organe angeht, gibt es nicht viel zu befürchten. Für "Hausdurchsuchung" etc. sind die Mengen eher zu klein (sofern ">200" nicht ">>200" bedeutet) und das zu erwartende Bußgeld liegt vermutlich im unteren dreistelligen Bereich. Aber Lilly kann lästig und richtig teuer werden! Die legen den Gegenstandswert schon bei deutlich geringeren Mengen auf 5.001 Euro fest (also LG und Anwaltszwang), was die Kosten hochtreibt. Bei Deiner Menge dürfte sich der Gegenstandswert aber schon locker im fünfstelligen Bereich abspielen.

Ich rate _dringend_ zu einer Erstberatung bei einem Anwalt und dazu, ohne dessen ausdrücklichen Rat abgesehen von einer ggf. zu erbittenden Fristverlängerung keine Erklärungen abzugeben!

ciao
Flocki

tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#718 Beitrag von tomtom »

Flocki hat geschrieben:

"...Aber Lilly kann lästig und richtig teuer werden! Die legen den Gegenstandswert schon bei deutlich geringeren Mengen auf 5.001 Euro fest (also LG und Anwaltszwang), was die Kosten hochtreibt."


Die Lilly-Anwälte können lästig werden, aber nicht teuer. Die schreiben einem, dass der Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, nämlich die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel, zugleich eine Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sei. Das ist natürlich Quatsch. Aber viele glauben das, unterschreiben eine lustige Unterlassungserklärung und zahlen auch noch die berechnete Anwaltsgebühr.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb hat den Zweck, Mitbewerber und Verbraucher vor unlauteren Geschäftshandlungen zu schützen. Verbraucher , die zum eigenen Verbrauch irgendwelche Arzneimittel kaufen oder nach Deutschland einführen und nicht damit handeln, können gegen das Gesetz gar nicht verstoßen, da sie mit Lilly nicht im Wettbewerb stehen.

Deshalb haben die Lilly-Anwälte dazu auch noch nie etwas eingeklagt, weder beim Amtsgericht noch beim Landgericht. Jedenfalls habe ich noch nicht gehört, dass jemand, der die geforderte Unterlassungserklärung und die geforderten Rechtsanwaltsgebühren nicht gezahlt hat, verklagt wurde. (Aber vielleicht bin ich auch tatsächlich der einzige, den sie nicht verklagt haben?) Das schließt aber, wie gesagt, nicht aus, dass etliche eine Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen.

Wichtig ist, nichts zu unterschreiben. Die Lilly-Anwälte schicken nämlich üblicherweise zum Unterschreiben einen "Antrag an den Zoll auf Aufhebung der Zollanmeldung und auf Vernichtung von rechtsverletzenden Tabletten". Denn wer den Antrag unterschreibt, könnte anschließend eine Rechnung vom Zoll bekommen, mit der die Kosten für das "beantragte" Vernichten der Tabs berechnet werden. Dass es diese Rechnung vom Zoll tatsächlich gibt, habe ich allerdings auch noch nie gehört.

Ist alles doch nur ein großer Bluff :easy:

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woodcarver
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#719 Beitrag von woodcarver »

Zuerst mal herzlichen Dank für Eure helping hands!
Auf den beiden Vernichtungserklärungen hab ich handschriftlich vermerkt "nicht bestellt, gehört nicht mir, können Sie gerne vernichten" und dann (dummerweise) unterschrieben. Bisher kam keine Zoll- Anrwort, OWI oder SB.
Dafür gestern über Nachtkurier die (seit 2011) inhaltgleiche, aber verfeinerte Drohgebärde: (sehr effektiver RA-Stundenlohn)
S. 2= "....Aufgrund der Menge (280 Stück...) ist davon auszugehen, daß Sie gewerblich handeln"
Mein Vorgehen...= dieses und weitere Drohungen ignorieren (keine Reaktion, wie laut tomtom seit 5 Jahren...), jetzt noch keinen RA konsultieren...erst dann, wenn Gericht aktiv wird. = ok?
Ist eine Hausdurchsuchung zu befürchten?

chasseur
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#720 Beitrag von chasseur »

Endlich mal ein Schreiben der sog. Rechteinhaber-Änwälte! Vielen Dank für die Überlassung!

Da muss ja mein Jagdinstinkt wach werden.

Jedenfall war es richtig, nix zuzugeben

auf die Schnelle ein paar Gedanken:

Vielleicht wäre es aber gar nicht schlecht wenn Du Deinen Anwalt konsultierst. Hast Du Rechtsschutz für eine Erstberatung?

Möglicherweise nimmt Dein Anwalt den Fall sogar ganz gerne auf. Eine negative Feststellungsklage mit einem Gegenstandswert von 10.000 Euronen -und einer, wie ich meine, ganz guten Erfolgsaussicht- ist doch erheblich lukrativer als irgendein Falschparker-Ticket.

Vielleicht kann er (oder natürlich auch sie!) die Kollegin Nikla auch gleich abmahnen es zu unterlassen Dich beweislos so heftig in Deiner Mannesehre zu verletzen. Schließlich ist es schon infam Dir Impotenz zu unterstellen und dann auch noch eine solch scheußliches Importvergehen .

Was kannst schließlich Du dafür, wenn Dein alter buckliger Nachbar sich für seine täglichen Puffbesuche aufmunitioniert und dazu Deinen Briefkasten benutzt, um ihn entweder auszuräumen, während Du auf Arbeit bist oder die Sendung anderweitig abzufischen.

Natürlich könnte auch Deine Frau auf Deinen Namen bestellt haben. Das ließe ebenfalls manche Schlüsse zu aber jedenfalls nicht den, daß Du irgendeinen abmahnwürdigen Handel betreibst.

Ein Anwalt hat auch mal geschrieben, dass er gute Lust hätte, seinem Mandanten anzuraten , was auf den Namen des Staatsanwaltes zu bestellen, natürlich an dessen Dienstadresse.

Ich ergötze mich gerade am pikierten Gesicht von Sonja wenn sie die Post ihre Chefin öffnet und dort neben 20 Kräuterbonbons auch noch die „Pille danach“ findet.

Deinem Anwalt wird es möglicherweise auch großes Vergnügen bereiten den CEO von Eli vorladen zu lassen, um ihn zu hören, welche Honorarabreden zwischen Eli und Nikla getroffen wurden, und wieviele der offensichtlich unzähligen fruchtlosen Abmahnungen Eli tatsächlich berechnet wurden.

Jedenfall gilt der Rat: nix unterschreiben. Du kämest in Teufel Küche wenn Dein triebhafter Nachbar wieder was an Deine Adresse bestellt

bon chasse
Jäger aber kein Schürzenjäger

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