Die Einfuhr des Pulvers verstößt genauso gegen das Verbringungsverbot wie die Einfuhr von gepressten Tabletten, ist also in gleicher Weise ordnungswidrig. Da aber kein Mensch davon ausgeht, dass eine Wirkstoffmenge für gut 7.000 Standarddosen lediglich den eigenen Bedarf der nächsten Jahre abdecken soll, hast Du natürlich auch das Strafrecht wegen "Inverkehrbringen" an der Backe. Und das Finanzamt kommt auch noch, weil Du das Zeug sicher nicht ordnungsgemäß versteuern wirst. Und last but not least traue ich der China-Ware nicht über den Weg. Jedenfalls nicht in gleichem Maße wie der indischen Pharmaindustrie. Und genau der letzte Punkt hat mich dann auch von weiteren Überlegungen abgehalten...
ciao
Flocki
Gibt es eine Kochanleitung zur Herstellung von Sildenafilcitrat ?
- DerlebendeTod
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Re: Gibt es Kochanleitung selber herstellen Sildenafilcitrat
@ Flocki,
super danke für die Aufklärung!
Damit ist bei den jetzigen Tiefpreisen auch dank der Bucht, dass ganze mehr als uninteressant.
Gruß
Dlt
super danke für die Aufklärung!
Damit ist bei den jetzigen Tiefpreisen auch dank der Bucht, dass ganze mehr als uninteressant.
Gruß
Dlt