käng hat geschrieben:Wie jetzt: Die Höhe des Bußgelds steigt mit der Anzahl der Beschlagnahmungen?
Wie wird die Höhe von so einer OWI eigentlich festgelegt? Im Straßenverkehr gibt es den Verwarnungsgeldkatalog, aber was gilt hier? Beamtenwillkür wird es wohl nicht sein, denn wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, oder?
Selbstverständlich ist es keine Willkür!!!111einself
Da das AMG keinen "Katalog" wie die BKatV im Straßenverkehr kennt, bemisst sich die Höhe des Bußgelds nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft. Die Geldbuße hat den Sinn und Zweck, den Täter für begangenes Unrecht einstehen zu lassen, ihn dazu zu erziehen, in Zukunft sein Handeln in pflichtbewusste und gesetzestreue Bahnen zu lenken und last but not least soll anderen vor Augen geführt werden, dass die Rechtsordnung auf Pflichtverstöße reagiert, damit sie auf diese Weise von der Begehung gleichartiger Ordnungsverstöße abgehalten werden.
Ein Wiederholungstäter, der ja bereits einmal über das AMG belehrt wurde - vor allem warum es ganz schrecklich böse ist, Fickpillen abseits der von der Pharmalobby geebneten legalen Wege zu erwerben - wird also mit einem höheren Bußgeld rechnen dürfen. Genauso wie es einen Unterschied macht, ob ich mit 10 oder 100 Pillchen erwischt werde. Dass die konkrete Höhe der Geldbuße davon abhängig ist, ob der Sachbearbeiter gerade gute oder schlechte Laune hat oder ob ihn seine Alte mal wieder nicht rangelassen hat, ist selbstverständlich eine böswillige Unterstellung.
ciao
Flocki