Du hast es noch nicht verstanden. Erst durch deine Annahmeverweigerung kannst du Ärger mit der Justiz bekommen, weil du die Sendung dadurch wieder in den Postverkehr gegeben hast. Dass SEP dir keinen Ersatz gibt, wenn eine Sendung ankommt und dann nicht angenommen wird, ist hoffentlich auch klar. Wenn du jetzt also Pech hast, dann bekommst du neben dem finanziellen Verlust noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, an dem SEP ebenfalls keine Schuld trifft, sondern alleine deine Annahmeverweigerung schuld ist.S.huber hat geschrieben:Hallo,
mir war schon klar, dass das mit der Rücksendung sicher ein Problem wird aufgrund des vermutlich fehlenden Absenders. Allerdings lieber so, als im schlimmsten Fall ärger mit der Justiz.
Wenn dir doch klar ist, dass die Rücksendung wegen fehlenden Absenders ein Problem ist, dann lässt man doch nicht ein Paket mit Pillen ins Ungewisse zurückgehen, wo dein Name als Empfänger drauf steht! Dann sag ich dem Postboten guten Tag, nehm das Paket, quittiere den Empfang, sag t'schüss und alles ist vergessen.