Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Ich an deiner Stelle hätte ebenfalls absolut keine Nerven mehr auf Luftfrachtsendungen zu "warten". In solchen Extremfällen am idealsten wäre ein Kumpel der in deiner Nähe wohnt und für dich bestellt bzw dessen Adresse du bei Bestellungen verwenden kannst.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Hatten die auch deinen PC mitgenommen oder nur nach einer größeren Pillenmenge gesucht?tomtom hat geschrieben: Nach der Hausdurchsuchung, bei der bei mir ca. 250 Tabs eingesammelt wurden
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Ja.. anscheinend belassen es die Behörden auch bei größeren Mengen.. bei einem Bußgeld (dass nicht mal besonders hoch ist) und gehen von Eigenbedarf aus. Für "Handel" müssten wohl ganz konkrette Hinweise vorliegen. Hört sich doch beruhigend an.Max hat geschrieben: Heute heißt es nur noch abfangen, abmahnen, Angst erzeugen und kassieren. Das war's dann auch schon wieder.
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Auf was gründet dieser "Anschein"? Oder mit anderen Worten: Kennst Du Fälle, in denen beschlagnahmte Mengen im vierstelligen Bereich "nur" zu einem OWI Verfahren geführt haben?zztop hat geschrieben:Ja.. anscheinend belassen es die Behörden auch bei größeren Mengen.. bei einem Bußgeld (dass nicht mal besonders hoch ist) und gehen von Eigenbedarf aus.
Es geht nicht um "Handel", sondern um "Inverkehrbringen"! Und dazu ist der Nachweis einer erfolgten Abgabe an Dritte entbehrlich.zztop hat geschrieben:Für "Handel" müssten wohl ganz konkrette Hinweise vorliegen.
"Beruhigend" in dem Sinne, dass der Bezug großer Mengen (also Stückzahlen im Tausenderbereich) eher risikolos ist? Dafür hätte ich dann doch gerne mal einen Beleg - vor allem angesichts der Tatsache, dass es schon vorgekommen ist, dass Pillenzahlen im mittleren dreistelligen Bereich zu einer empfindlichen vierstelligen Geldstrafe geführt haben!zztop hat geschrieben:Hört sich doch beruhigend an.
ciao
Flocki
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Das ist mein persönliches Gefühl, nachdem ich mir den Thread zum Teil durchgelesen hab.Flocki hat geschrieben: Auf was gründet dieser "Anschein"? Oder mit anderen Worten: Kennst Du Fälle, in denen beschlagnahmte Mengen im vierstelligen Bereich "nur" zu einem OWI Verfahren geführt haben?
Bei tomtom waren es 1050, bei Max 900. Ein anderer hat für 400 Stück aus Indien ca. 100 Euro Strafe bezahlt.
Daraus schließe ich, dass bis 1000 Stück keine große Gefahr besteht und das find ich beruhigend.
Garantie gibts keine.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Lasse Dich nicht verunsichern, zztop.
In unserem Rechtssystem gibt es keine Umkehr der Beweislast. Der Staatsanwalt hat den gewerbsmäßigen Handel nachzuweisen. Gleiches gilt für das "Inverkehrbringen", was ja nur Sinn macht, wenn ein Gewinn erzielt wird. Der muß allerdings nicht unbedingt monetär sein.
Ab einer bestimmten Bestellmenge geht der SA einfach von einer Gewerbsmäßigkeit aus, was er im ersten Schritt auch behauptet (Angst machen), dann aber im zweiten Schritt beweisen muß.
Schlicht ein Riesenaufwand für ein paar harmlose Pillen. Also hagelt es weiter Bußgeldbescheide..... und das war's dann auch schon.
Bei überdurchschnittlich großen Bestellungen kann dann sogar eine Durchsuchungsbeschluß erwirkt werden. Achtung: Wohnung wird durchwühlt, PC wird sichergestellt, Nachbarn glotzen, Frau/Freundin macht Theater.
Was "überdurchschnittlich" ist, hängt jedoch von der Staatsanwaltschaft ab.
Nun kann man dies umgehen, in dem man:
1. Nur kleine Mengen bestellt, was einen klaren Kostennachteil mit sich bringt, oder
2. Die Lieferung an einen guten Freund adressiert, der dann ziemlich sauer wird, wenn der einen netten Brief aus Darmstadt bekommt, oder
3. sich die Pillen in der Apotheke an der Ecke kauft, womit dann natürlich die Pharmaindustie genährt wird (bääääh).
Ich lasse mir maximal 300 Pillen von einen Anbieter schicken, der nur aus D versendet. Möglichst noch per NN.
Sollten die dann nicht kommen, verzichte ich gerne auf Ersatzlieferungen und warte weiter ab.
Mit einem entsprechenden Jahresvorrat ist das alles kein Problem. Man muß halt nur rechtzeitig vorsorgen und etwas Geduld aufbringen, mehr nicht.
Sicher sind in der Vergangenheit, im Zuge der Ermittlungen auch die Anwälte von Pfizer und Lilly informiert worden. Diese Banausen sind dann über Abmahnungen (s. Patentrechtsverletzungen) an Unterlassungserklärungen, Strafzahlungen und Bearbeitungsgebühren gekommen. Was natürlich wirklich ärgerlich ist. Aber, soweit ich weiß, ist die Weitergabe von Daten an diesen Personenkreis inzwischen grundsätzlich untersagt. Aber auch dies ist sicher kein 100%iger Schutz.
Für Sildenafilprodukte ist das Patent allerdings passè. Anwaltliche Abmahnungen sind hier nicht mehr zu erwarten.
In diesem Sinne.
Gruß Max
In unserem Rechtssystem gibt es keine Umkehr der Beweislast. Der Staatsanwalt hat den gewerbsmäßigen Handel nachzuweisen. Gleiches gilt für das "Inverkehrbringen", was ja nur Sinn macht, wenn ein Gewinn erzielt wird. Der muß allerdings nicht unbedingt monetär sein.
Ab einer bestimmten Bestellmenge geht der SA einfach von einer Gewerbsmäßigkeit aus, was er im ersten Schritt auch behauptet (Angst machen), dann aber im zweiten Schritt beweisen muß.
Schlicht ein Riesenaufwand für ein paar harmlose Pillen. Also hagelt es weiter Bußgeldbescheide..... und das war's dann auch schon.
Bei überdurchschnittlich großen Bestellungen kann dann sogar eine Durchsuchungsbeschluß erwirkt werden. Achtung: Wohnung wird durchwühlt, PC wird sichergestellt, Nachbarn glotzen, Frau/Freundin macht Theater.
Was "überdurchschnittlich" ist, hängt jedoch von der Staatsanwaltschaft ab.
Nun kann man dies umgehen, in dem man:
1. Nur kleine Mengen bestellt, was einen klaren Kostennachteil mit sich bringt, oder
2. Die Lieferung an einen guten Freund adressiert, der dann ziemlich sauer wird, wenn der einen netten Brief aus Darmstadt bekommt, oder
3. sich die Pillen in der Apotheke an der Ecke kauft, womit dann natürlich die Pharmaindustie genährt wird (bääääh).
Ich lasse mir maximal 300 Pillen von einen Anbieter schicken, der nur aus D versendet. Möglichst noch per NN.
Sollten die dann nicht kommen, verzichte ich gerne auf Ersatzlieferungen und warte weiter ab.
Mit einem entsprechenden Jahresvorrat ist das alles kein Problem. Man muß halt nur rechtzeitig vorsorgen und etwas Geduld aufbringen, mehr nicht.
Also, lieber Flocki, den Fall zeig' mir bitte mal.Flocki hat geschrieben:"Beruhigend" in dem Sinne, dass der Bezug großer Mengen (also Stückzahlen im Tausenderbereich) eher risikolos ist? Dafür hätte ich dann doch gerne mal einen Beleg - vor allem angesichts der Tatsache, dass es schon vorgekommen ist, dass Pillenzahlen im mittleren dreistelligen Bereich zu einer empfindlichen vierstelligen Geldstrafe geführt haben!
ciao
Flocki
Sicher sind in der Vergangenheit, im Zuge der Ermittlungen auch die Anwälte von Pfizer und Lilly informiert worden. Diese Banausen sind dann über Abmahnungen (s. Patentrechtsverletzungen) an Unterlassungserklärungen, Strafzahlungen und Bearbeitungsgebühren gekommen. Was natürlich wirklich ärgerlich ist. Aber, soweit ich weiß, ist die Weitergabe von Daten an diesen Personenkreis inzwischen grundsätzlich untersagt. Aber auch dies ist sicher kein 100%iger Schutz.
Für Sildenafilprodukte ist das Patent allerdings passè. Anwaltliche Abmahnungen sind hier nicht mehr zu erwarten.
In diesem Sinne.
Gruß Max
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Das ist schlicht falsch! Für die Beurteilung juristischer Sachverhalte hilft ein Blick in die entsprechenden Gesetze (hier das AMG) und in die dazu erhältlichen Kommentare nebst ergangenen Urteilen weiter!Max hat geschrieben:Der Staatsanwalt hat den gewerbsmäßigen Handel nachzuweisen. Gleiches gilt für das "Inverkehrbringen", was ja nur Sinn macht, wenn ein Gewinn erzielt wird.
"Inverkehrbringen" ist nämlich gerade kein Handel und eine Gewinnerzielungsabsicht mag dabei zwar in der Mehrzahl der Fälle aus verständlichen Gründen vorliegen, ist aber für den Tatbestand ebenfalls entbehrlich. Im AMG ist "Inverkehrbringen" eindeutig in § 4 Abs. 17 definiert. Das AMG ordnet das Vorrätighalten zum Verkauf der (strafbewerten) Tathandlung des Inverkehrbringen zu, das sieht auch der BGH letztinstanzlich genau so.
Richtig ist zwar, dass auch beim Vorrätighalten bereits die Intention bestehen muss, die Medikamente der Verfügungsgewalt anderer Personen zu überlassen, es reicht allerdings die "Intention", d.h. es bedarf keineswegs einer verwirklichten oder versuchten Abgabe, ja nicht einmal einem nach außen gerichteten Abgabewillen!
In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass es alleine der freien Beweiswürdigung des Richters obliegt, ob eine aufgefundene Menge für ihn als Beweis der vorgenannten Intention ausreichend ist. Wem 5.000 Pillchen abgegriffen werden, der mag dem Richter erzählen, dies sei bei einer Einnahme von zwei Einheiten/d lediglich sein privater Vorrat, der nicht mal für sieben Jahre reiche - da wette ich ein Monatsgehalt, dass dies als bloße Schutzbehauptung genau nichts ändert.
Ansonsten ist Dein Hinweis, besser keine größeren Stückzahlen zu bestellen, selbstverständlich völlig richtig und kann gar nicht oft genug betont werden.
BTW: Meine Beiträge haben sicherlich nicht die Intention, hier jemanden zu verunsichern! Im Gegenteil, ich bin hier durchaus dafür bekannt, übertriebener Paranoia den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das darf aber nicht ins Gegenteil umschlagen und dazu führen, dass tatsächlich bestehende Risiken kleingeredet und unterschätzt werden!
AG München, Urteil von Anfang dieses Jahres. 400 Pillchen, 2.000 Euro Geldstrafe. Az. hab ich leider nicht, war aber als DPA-Meldung auf dem Ticker.Max hat geschrieben:Also, lieber Flocki, den Fall zeig' mir bitte mal.Flocki hat geschrieben:"Beruhigend" in dem Sinne, dass der Bezug großer Mengen (also Stückzahlen im Tausenderbereich) eher risikolos ist? Dafür hätte ich dann doch gerne mal einen Beleg - vor allem angesichts der Tatsache, dass es schon vorgekommen ist, dass Pillenzahlen im mittleren dreistelligen Bereich zu einer empfindlichen vierstelligen Geldstrafe geführt haben!
ciao
Flocki
ciao
Flocki
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Schade, lieber Flocki, das Urteil würde ich mir gerne genauer anschauen.Flocki hat geschrieben: AG München, Urteil von Anfang dieses Jahres. 400 Pillchen, 2.000 Euro Geldstrafe. Az. hab ich leider nicht, war aber als DPA-Meldung auf dem Ticker.
ciao
Flocki
Bei nachgewiesener Gewerbsmäßigkeit oder im (mehrfachen) Wiederholungsfall, inklusive Richterbeschimpfung und Rechtsanwaltsfehlgriff kann so was schon vorkommen. Wohl aber kaum bei 400 Stück für den Eigenbedarf. Beim AG München kann man sich allerdings wahrlich viel vorstellen, aber letztinstanzlich war das Urteil sicher nicht.
Zur "Gewinnerzielungsabsicht" habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese nicht unbedingt monetär sein muß. Ein Gewinn kann auch ein errungener Vorteil sein. Eine entsprechende Intention kann wohl nur im Wiederholungsfall des versuchten "Inverkehrsbringens" angenommen werden. Aber das sind Kleinkariertheiten, die sicherlich im Ermessen des Richters liegen (s. AG München) und wohl auch exotische Einzelfälle bleiben.
So kann ich dem "Bedürftigen" nur anraten, einen seriösen Lieferanten mit einem sicheren Vertriebsweg zu wählen. Und 5.000 Stück ohnehin nicht. Wer nimmt einem dann noch den "Eigendedarf" ab. Da hast Du sicherlich recht.
Da für mich das Luftfrachtrisiko zu groß geworden ist, bestelle ich eben kleinere Mengen aus der näheren Umgebung und kann dies anderen auch nur anraten.
Gruß Max
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Das ist auch sicher ein extremer Fall und vermutlich gab es da auch weitere Details, die einen Abgabewillen nahegelegt haben. Man sollte aber bedenken, dass strafrechtliche Ermittlungen auch dann recht unangenehm sein können, wenn es am Ende nicht zu einer Verurteilung kommt.Max hat geschrieben:Wohl aber kaum bei 400 Stück für den Eigenbedarf.
Letztlich muss jeder für sich entscheiden, wo ihn seine persönliche Risikobereitschaft die Grenze ziehen lässt. Bei mir liegt die bei 200 Pillchen. Mehr bestelle ich nicht auf einen Schlag, selbst wenn größere Mengen als Schnäppchenangebot zu bekommen sind.Max hat geschrieben:Da für mich das Luftfrachtrisiko zu groß geworden ist, bestelle ich eben kleinere Mengen aus der näheren Umgebung und kann dies anderen auch nur anraten.
ciao
Flocki
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Bei dem Fall handelte es sich um einen Erotikshop-Besitzer in München, der aus den USA (angeblich) potenzfördernde Mittel einführen wollte. Wenn das Bild stimmt, waren das nicht mal PDE-5-Hemmer. Auf die Anzahl der Pillen kam es gar nicht an.
http://www.merkur.de/lokales/muenchen/s ... 52602.html
Die Kapseln enthalten laut Beschreibung irgendeine Fructose und Samen verschiedener Kräuter. 2000 € Geldstrafe für nutzloses Zeug.:
http://www.naturalhealthstore.com/healt ... -2-ct.html
http://www.merkur.de/lokales/muenchen/s ... 52602.html
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