Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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blauer Diamant
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1181 Beitrag von blauer Diamant »

Ich habe eine allgemeine Frage zum bestmöglichen Bestellzeitraum. Immer wieder heißt es, bei Bestellung um die Weihnachtszeit, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sendungen abgegriffen werden deutlich geringer.

Ist das wirklich so, oder können auch hier jederzeit Stichproben durchgeführt werden, schützt die Bestellung in der Weihnachtszeit wirklich sicher vor einer Überprüfung, oder sind in diesem Zeitraum nur große Projekte wie Pangea nicht möglich? Pauschalpanik gelöscht von Mod.!

Und wie ist der Zeitraum, an dem man unter dem Schutz der Geschenkmassen, in der Weihnachtszeit sicherer bestellen kann? Ab dem 1. Advent, ab dem 15. Dezember, ab dem 20. Dezember etc.?

Craktuv
Beiträge: 59
Registriert: Montag 2. Juli 2018, 00:58

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1182 Beitrag von Craktuv »

Hundertprozentige Sicherheit hast du nie, egal zu welchem Zeitpunkt. Die "sichere" Weihnachtszeit fängt dann an, wenn die Leute anfangen im großen Maßstab Geschenke zu kaufen. Ein fixes Datum gibt es dafür nicht, aber anfang Dezember geht es auf jeden Fall schon los. Natürlich kann der Zoll auch während dieser Zeit Pakete rauspicken. Es sind aber viel mehr "legale" Pakete im Umlauf, das macht es schlich unwarscheinlicher das eine "illegale" Sendung rausgerfischt wird. Außerdem kommt es ohnehin schon zu engpässen bei den Lieferanten durch die Masse an Paketen. Da wird man dann nicht noch mehr aufhalten wollen durch massen Durchsuchungen.

Sheldon
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1183 Beitrag von Sheldon »

shadow_1 hat geschrieben: Mittwoch 18. September 2019, 21:36
shadow_1 hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 09:53 Hilfe, meine Bestellung von SEP wurde abgefangen. Habe Vorladung zur von der Polizei erhalten zur Vernehmung / Anhörung als Beschuldigter.
Straftat nach Arzneimittelgesetz. 50 Pillen Vidalista und 8 Kamagra. Weiß jemand was auf mich zukommt?
Ich habe schon Albträume und bin ganz fertig.
Resultat:
Eingestellt nach Zahlung der Auflage in höhe von 300 EURO


Bin ich der Einzige der jetzt gerne mal wissen würde, warum aus 58 PDE-5 Hemmern plötzlich eine Straftat geworden ist? Er hat jetzt weder erwähnt dass ihm (trotz der geringen Menge) Handel vorgeworfen wurde, noch dass er zusätzlich BtMG-relevante Medikamente mitbestellt hatte
:???:

Taps
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1184 Beitrag von Taps »

Ich würde mal sagen, "Hormonspiegel des Sachbearbeiters" und "polizeiliches Führungszeugnis" des Bestellers.
Da gibt es halt Ermessensspielräume, und es wird sich keiner durch die Instanzen klagen, um ein einheitliches "Bußgeld" wie bei Verkehrsvergehen fest zu legen.
Obwohl, "Verkehrsvergehen...", paßt doch eigentlich.

Collya
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1185 Beitrag von Collya »

Sheldon hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 23:30 Bin ich der Einzige der jetzt gerne mal wissen würde, warum aus 58 PDE-5 Hemmern plötzlich eine Straftat geworden ist?
Nein, ich denke die Verwunderung und Frage über diese seit neuerer Zeit vermehrt auftretende Vorgehensweise ist sicherlich in vielen Köpfen vorhanden.

Ich gehe mal davon aus, dass die Behörden aufgrund der in den letzten Jahren beobachteten starken Zunahme von Verstößen, von einer strengeren Anwendung der zur Verfügung stehenden Gesetzesnormen Gebrauch machen.

Konkret wird also neuerdings wohl erstmal grundsätzlich ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet und erst in dessen weiteren Verlauf dann geprüft, ob der Verstoß im Bereich einer Ordungswidrigkeit liegt (das kann sein wegen geringer Mengen - muss es aber nicht zwingend).

Das Zitat von einer Anwaltsseite spiegelt das wieder : "Das AMG ist als Blankettstrafrecht ausgestaltet. Das heißt nicht jeder Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist demnach eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit. Aber die Tatbestände der §§95ff. AMG erfordern Verstöße gegen konkrete Normen des Arzneimittelrechts, also gegen §§5ff. AMG."

Ein solcher strafrechtlich relevanter Tatbestand bzw. Verstoß findet sich für unsere Nutzer hier vor allem in §95 Abs. 5, in dem es heißt:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...]
5. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht

(wobei § 47 Abs. 2 definiert unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zweck berechtigte Personen Arzneimittel beziehen dürfen - und zu denen zählen wir logischerweise nicht).

Ob im Einzelfall und im Endergebnis, der jeweilige Verstoß dann als eine Straftat oder als eine Ordnungswidrigkeit bewertet wird, hängt vermutlich von verschiedenen Faktoren ab wie: Größenordnung der bezogenen Medikamente (Schwere des Verstoßes), wiederholte Verstöße (mit Vorsatz), Ermessensspielraum von Staatsanwaltschaften und Richtern oder auch der Zielsetzung eines ggf. beauftragten Anwalts (z.B. Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe).
Leider gibt es für geistige Inkontinenz keine Windeln.

Taps
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Registriert: Samstag 2. April 2016, 10:05

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1186 Beitrag von Taps »

Collya hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 08:43
Konkret wird also neuerdings wohl erstmal grundsätzlich ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet und erst in dessen weiteren Verlauf dann geprüft, ob der Verstoß im Bereich einer Ordungswidrigkeit liegt (das kann sein wegen geringer Mengen - muss es aber nicht zwingend).
Alter,
die Aussage ist sehr gewagt.
Die oberste Aufsicht unterliegt Finanzminister "Olaf Scholz" und nicht einem gewohnt profilisieirungssüchtigen Innenminister ohne Namen.

Hier kommen die Grenzfälle auf, und nicht das Normale

Sheldon
Beiträge: 66
Registriert: Montag 13. Juli 2015, 03:27

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1187 Beitrag von Sheldon »

Collya hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 08:43
Ob im Einzelfall und im Endergebnis, der jeweilige Verstoß dann als eine Straftat oder als eine Ordnungswidrigkeit bewertet wird, hängt vermutlich von verschiedenen Faktoren ab wie: Größenordnung der bezogenen Medikamente (Schwere des Verstoßes), wiederholte Verstöße (mit Vorsatz), Ermessensspielraum von Staatsanwaltschaften und Richtern oder auch der Zielsetzung eines ggf. beauftragten Anwalts (z.B. Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe).
Ich würde verstehen, dass zunächst erst einmal strafrechtlich ermittelt wird, und natürlich auch dass es dann zur OWI herabgestuft werden kann. Aber warum ist das bei shadow_1 nicht passiert? Die Menge war geringfügig, und so wie er sich liest, wurde er garantiert zum 1. Mal erwischt. Da er zudem weder was von BtMG Medis (gibts bei SEP auch gar nicht, afaik), noch von unterstelltem Handel erzählt hat, bin ich etwas verwundert.

Sicherlich mag es immer Spielräume geben, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Ermessensspielraum für solche Fälle jetzt grundsätzlich nicht mehr zwischen ca. 35~250 Euro Geldbuße liegt, wie NeverMind es mal von einer Sachbearbeiterin zitiert hat, sondern dass sich entsprechende Stellen jetzt ganz nach Laune aussuchen können, wer ein 40€ Ticket bekommt und wer lieber gleich ein schwerer Straftäter ist, für ein- und dieselbe Sache.
im besten Fall noch deswegen, weil ein Sachbearbeiter grad Ehekrach hat, oder weil ich als Jugendsünde mal eine Flasche Schnaps im Lidl geklaut hab.
Sind wir hier in der Türkei oder was?

morpheus
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1188 Beitrag von morpheus »

sondern dass sich entsprechende Stellen jetzt ganz nach Laune aussuchen können, wer ein 40€ Ticket bekommt und wer lieber gleich ein schwerer Straftäter ist, für ein- und dieselbe Sache.
Tja, so ist das eben in einer (mittlerweile) Bananenrepublik. In einem Rechtsstaat wäre das nicht möglich..........

"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz" .......... wird immer mehr wahr!



big-mike: Punk's not dead! :yeah:

Collya
mensHELPer
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1189 Beitrag von Collya »

Sheldon hat geschrieben: Donnerstag 26. September 2019, 00:25 Sicherlich mag es immer Spielräume geben, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Ermessensspielraum für solche Fälle jetzt grundsätzlich nicht mehr zwischen ca. 35~250 Euro Geldbuße liegt, wie NeverMind es mal von einer Sachbearbeiterin zitiert hat, sondern dass sich entsprechende Stellen jetzt ganz nach Laune aussuchen können, wer ein 40€ Ticket bekommt und wer lieber gleich ein schwerer Straftäter ist, für ein- und dieselbe Sache.
im besten Fall noch deswegen, weil ein Sachbearbeiter grad Ehekrach hat, oder weil ich als Jugendsünde mal eine Flasche Schnaps im Lidl geklaut hab.
Sind wir hier in der Türkei oder was?
Ich kann Dein Unverständnis über die unterschiedlichen Handhabungen in den jeweiligen Verfahren nur zu gut nachvollziehen und sehe hier ebenfalls, dass vielfach mit "zweierlei Maß" für vergleichbare Verstöße gemessen wird.

Ich würde jetzt nicht so weit gehen, das mit Zuständen in der Türkei gleichzusetzen, denn defacto liegt eben halt doch wie oben ausgeführt ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt zugrunde, der eben auch im Rahmen geltender Gesetze als solcher geahndet werden kann.

Gleichwohl hast Du völlig Recht, es findet da in der Praxis der Rechtsprechnung natürlich oftmals eine (ungerechte) Ungleichbehandlung statt.

Aber das kennt man ja auch aus anderen Bereichen. Etwa ist es schon lange offenkundig, dass man etwa für BTMG-Verstöße je nach Bundesland (und Richter) mit unterschiedlich hartem Strafmaß zu rechnen hat. Z.B. ist man in Bayern mit 5 Gramm Cannabis erwischt, deutlich schlechter dran, als etwa in Berlin, wo eine solche Lapidarmenge, dem Staatsanwalt bestenfalls ein müdes Gähnen entlockt und eingestellt wird.

So ist das leider mit lokal etablierten "Rechts(un)sitten" und dem Ermessensspielraum...und ja, vielleicht auch mit der Willkür einzelner Amtsschimmel. :negative:
Leider gibt es für geistige Inkontinenz keine Windeln.

blauer Diamant
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1190 Beitrag von blauer Diamant »

Wer sich zum Thema "Risiken einer Sepa Bezahlung" informieren will, findet in diesem Thread

Pangea 2014, Hausdurchsuchung

von User "Aua" bis in die Tiefe ausgearbeitet, warum man davon die Finger lassen sollte.

Ja, Deutschland ist eine Bananenrepublik,Pauschale Diffamierung und Verbreitung von Desinformation gelöscht von Mod:! und die Bananenrepublik BRD findet genug Zeit um Ermittlungsverfahren gegen Besteller von PDE5-Hemmern anzustrengen, die zu 95 % in den eigenen vier Wänden für den persönlichen Bedarf sind.

Als Forum müssen wir genau weiter beobachten, ob man langsam anfängt anstatt der OWI zunächst ein Strafverfahren einzuleiten. Dann müssen auch die Nutzer über die neue Situation aufgeklärt werden und das Verhalten entsprechend anpassen. (Keine Sepa Bezahlung mehr, nur noch Bitcoin oder Bargeld, Pauschalpanik zum Erwerb aus NL , keine großen Mengen ).

Je nach Ausmaß der veränderten Rechtssituation, muss vorbelasteten Usern dann in letzter Konsequenz von der Online Bestellung abgeraten werden, und der legale Bezug empfohlen werden.

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