Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

Hat jemand einen Rat für mich?
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DerlebendeTod
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Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#1 Beitrag von DerlebendeTod »

Hallo zusammen,

kurze Frage in die Runde.

Ist es möglich, dass Behörden den kompletten Posteingang (Deutsche Post) abgreifen?

Möchte hier NOCH keine Details nennen, nur soviel, dass ich seit einem Vorfall zeitgleich keine Post mehr bekomme (ca. 14 Tage). Kann Zufall sein oder auch nicht. Werde mir am Montag auch selbst mal einen Brief schreiben wann und ob dieser ankommt.

Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank schon mal!

Greez
Dlt

chucky
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#2 Beitrag von chucky »

Hallo DlT

Ja das ist möglich. Das nennt sich Postbeschlagnahme (§99 StPO) Ich hatte sowas mal im Bekanntenkreis.

Für ausbleibende Briefe gibt es auch normale Gründe: Zusteller krank -> Vertretung überlastet, ähnliche Strassennamen,
Hausnummer nicht lesbar, Briefkastenbeschriftung fehlerhaft.

Du kannst auch mal Deinen Zusteller befragen. Wenn sowas wie "das 'darf' ich Ihnen nicht sagen" kommt, dann ist was im Busch.

Grüße
Chucky

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DerlebendeTod
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#3 Beitrag von DerlebendeTod »

Hey Chucky,

danke erst mal für die Hinweise!
chucky hat geschrieben: Donnerstag 20. April 2017, 23:31 Ja das ist möglich. Das nennt sich Postbeschlagnahme (§99 StPO) Ich hatte sowas mal im Bekanntenkreis.
Darf ich fragen, wegen was dies angeordnet wurde?
chucky hat geschrieben: Donnerstag 20. April 2017, 23:31 Für ausbleibende Briefe gibt es auch normale Gründe: Zusteller krank -> Vertretung überlastet, ähnliche Strassennamen,Hausnummer nicht lesbar, Briefkastenbeschriftung fehlerhaft.
Das können wir in meinem Fall leider alles ausschließen...


§ 100
Verfahren bei der Postbeschlagnahme
.

(1) Zu der Beschlagnahme (§ 99) ist nur das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft befugt.

(2) Die von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme tritt, auch wenn sie eine Auslieferung noch nicht zur Folge gehabt hat, außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Werktagen gerichtlich bestätigt wird.

(3) Die Öffnung der ausgelieferten Postsendungen steht dem Gericht zu. Es kann diese Befugnis der Staatsanwaltschaft übertragen, soweit dies erforderlich ist, um den Untersuchungserfolg nicht durch Verzögerung zu gefährden. Die Übertragung ist nicht anfechtbar; sie kann jederzeit widerrufen werden. Solange eine Anordnung nach Satz 2 nicht ergangen ist, legt die Staatsanwaltschaft die ihr ausgelieferten Postsendungen sofort, und zwar verschlossene Postsendungen ungeöffnet, dem Gericht vor.

(4) Über eine von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme entscheidet das nach § 98 zuständige Gericht. Über die Öffnung einer ausgelieferten Postsendung entscheidet das Gericht, das die Beschlagnahme angeordnet oder bestätigt hat.

(5) Postsendungen, deren Öffnung nicht angeordnet worden ist, sind unverzüglich an den vorgesehenen Empfänger weiterzuleiten. Dasselbe gilt, soweit nach der Öffnung die Zurückbehaltung nicht erforderlich ist.

(6) Der Teil einer zurückbehaltenen Postsendung, dessen Vorenthaltung nicht mit Rücksicht auf die Untersuchung geboten erscheint, ist dem vorgesehenen Empfänger abschriftlich mitzuteilen.


Nun stellen sich mir doch einige zusätzliche Fragen:

1. Bei Absatz 6 lese ich es so, dass ich zumindest eine Info bekommen müsste wegen meiner zurückbehaltenen Post. Wobei ich glaube, dass wenn überhaupt die mir dass jetzt nicht schon auf die Nase binden werden, womit ich jetzt gleich auf Punkt 2 komme.

2. Meint ihr es macht Sinn sich auf eine bevorstehende Hausdurchsuchung vorzubereiten? Würde dann Laptop etc erst mal verschwinden lassen, sowie meinen heimischen Pillenvorrat.

Jeder der mich hier länger kennt, weis ich mach hier nie Panik, aber so langsam geht mir echt die Düse.

Grezz
Dlt

Wollemann
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#4 Beitrag von Wollemann »

Hallo lebender Tod.
Ja, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann kann die bei Verdachtsfällen für kurz Zeit den kompletten Posteingang beschlagnahmen. Aber eben nur für kurze Zeit. Danach muß ein Gericht die Verfügung bestätigen. Das weißt Du ja bereits. Dass das allerdings einem "kleinen" Pillenuser passiert, ist aber eher ungewöhnlich (so gut wie unmöglich).
Es sei denn, Du hast Deinen Pillenvorrat massiv ausgebaut oder bist selbst ein Wiederverkäufer. Solltest Du schon vorher irgendwelche Sendungen vermissen, dann ist es höchste Eisenbahn vorzusorgen.
Kann natürlich auch sein, dass Du anderweitig in Verdacht geraten bist. Etwa weil eine sichere Datenbank doch nicht so "sicher" war. Alles ist möglich und an deiner Stelle hätte ich auch das große Grübeln. Panik bringt auch nichts.
Bring also deine Pillen ins Schließfach oder zur Oma, mache eine Sicherungskopie deiner wichtigsten Daten und bring die ebenfalls in Sicherheit. Und lösche auf deinem PC verräterische e-mail-Spuren. Das war's. Wird aber wahrscheinlich alles ziemlich überflüssig sein, beruhigt aber ungemein.
Dann wartetest du einfach noch ein paar Wochen ab und schau ob noch was passiert.
Wahrscheinlich passiert nichts, aber wenn doch jemand anklopft bist du auf der sicheren Seite (höchstest Gebot: Klappe halten), auch wenn die Begleitumstände unangenehm sind.
Aber zwei Wochen keine Post zu bekommen ist auch kein Beinbruch. Die Rechnungen sind alle bezahlt und Mahnungen kommen nicht, Geburtstag war auch nicht und die obligatorische Karte von Tante Berta ist auch nicht angekommen, hat einfach niemand an dich gedacht und per Hand geschrieben (echt traurig). So what??? Da sollte man sich vielleicht eher Gedanken über seine sozialen Kontakte machen und keine Ermittlungen fürchten.
LG Wolle
.... hin und wieder leide auch ich unter Paranoia

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DerlebendeTod
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#5 Beitrag von DerlebendeTod »

Hi Wolle!

Was ist kurze Zeit? Im Moment läuft mein Briefkasten 17 Tage komplett trocken, dass einzige was drinnen landet sind Flyer von Chinabuden und lokale Zeitungen, aber diese werden ja nicht von der Post zugestellt. Und das ist sehr sehr ungewöhnlich und hatte ich bis jetzt noch nie. Kann wie gesagt nur ein dummer Zufalle sein und alles ist gut.

Nein hat nichts mit wiederverkauf oder einer sehr hohen Bestellmenge zu tun, allerdings war noch ein anderes goodie dabei, was die sicher nicht so gerne in einem Brief finden bzw. kleinen Päkchen ;)

Hier noch ein paar Inforamtionen die ich schon mal erzählen kann.

Es handelte sich um ein Paket / Brief mit unterschiedlichen Inhalt, unter anderem auch unsere kleinen Helferchen. Mengenmäßig alles total im Rahmen, also keine Großbestellung. Versendet wurde per Track and Trace aus Deutschland. Es wurde garantiert abgeschickt (vertrau ich zu 100% der Aussage des versenders) und es gab auch eine Tracking ID. Was komisch war, diese war kurze Zeit später nicht mehr im System abrufbar bei der Sendungsverfolgung. Und ab diesem Zeitpunkt begann der Spuk. Ich hab mir erst nichts dabei gedacht, dass die Trackingnimmer nicht recherchierbar war und auch als länger nix angekommen ist. Allerdings ist eben dann nie etwas angekommen und zum selben Zeitpunkt (einen Tag nachdem es eigentlich da sein sollte) hab ich keinerleit Post mehr bekomme, bis status heute.

Wie gesagt erst hab ich mir nix dabei gedacht und Briefe / Pakete verschwinden nun mal, ich weis auch nicht ob Behörden eine Tracking ID aus dem System der Deutschen Post verschwinden lassen können.

Dann werde ich meine Wohnung mal soweit aufräumen. Das blöde ist eben nur, dass die ja nicht Klopfen wenn sie kommen, sondern einem die Bude einrennen. Da kann ich dann wahrscheinlich danach ausziehen.... :(

Greez
Dlt

Wollemann
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#6 Beitrag von Wollemann »

Hallo lebender Tod.
"Kurze Zeit" bedeutet 3 Werktage. Steht allerdings auch in deinem eigenen Posting (§100.2).
Vielleicht kannst du mir auch verraten, von wem du ein Paket, Päckchen, Brief vermißt (gerne auch als PN). Alles ziemlich mysteriös.
Bude aufräumen ist immer gut.
Bevor Du allerdings völlig in Panik verfällst vielleicht noch ein Tipp.
Schreibe dir einfach selber einen Brief. Frankiere den Umschlag, fahre in die nächste Stadt und werfe den Briefumschlag (der sollte nicht leer sein) dort in den Briefkasten. Wenn auch der nicht ankommt, dann hast Du tatsächlich ein Problem. Ansonsten rate ich dir mal den PG-Thread zu lesen. Vielleicht kannst du da was ableiten.
LG Wolle

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DerlebendeTod
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#7 Beitrag von DerlebendeTod »

Hi Wolle,

ich lese das etwas anders:

2) Die von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme tritt, auch wenn sie eine Auslieferung noch nicht zur Folge gehabt hat, außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Werktagen gerichtlich bestätigt wird.

Bedeutet in meinen Augen, sie tritt nach 3 Tagen nur außer Kraft, wenn der Staatsanwaltschaft nicht eine entsprechende Gehnehmigung des Gerichts in diesem Zeitraum erteilt wird.

War eine Bestellung aus dem DN, dort gibt es ja unsere Pillchen auch, und ich halte mich an alle möglichen Sicherheitsstandards. Aber wie gesagt, dazu möchte ich im Moment noch nicht mehr sagen.

Das mit dem Brief habe ich eben erledigt, allerdings jetzt bei einem x beliebigen Briefkasten in meiner Stadt. Wollte bzw. konnte jetzt auf die schnelle nicht weiter weg fahren.

Danke für deine Tipps!!

Greez
Dlt

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zztop
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#8 Beitrag von zztop »

In U-Haft gibt es tatsächlich eine Postzensur. Jeder Brief wird automatisch an das Gericht weitergeleitet, dort kopiert und gegebenenfalls in der Hauptverhandlung verwendet. Die Post kommt dann immer mit Zensuraufkleber zum Empfänger.
Komplete Postzensur außerhalb der JVA wäre mir neu. Warum sollten sie normale Post von AOK usw. zurückhalten..
Hatte auch schon Ermittlungen laufen (§ 100a) aber an Postzensur kann ich mich nicht erinnern.
Na ja..alles Spekulation. Du wirst schon wissen was du zu tun hast..
Hier noch was gefunden..https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html

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DerlebendeTod
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#9 Beitrag von DerlebendeTod »

Hey zztop,

ja im Gefängnis ist es klar, dass dort alles kontrolliert wird. Darum frage ich hier ja , ob jemanden sowas schon mal passiert ist bzw. es evtl. im Bekannten oder Freundeskreis dazu gekommen ist. Ich kann mir schon vorstellen dass bei Verdacht auf Terror oder ähnlicher Gewichtung diese Mittel ergriffen werden, aber doch nicht in den Gefilden wo wir uns bewegen.

Aber seit der Geschichte mit einem unserer User hier, wo die Verhältnismäßigkeit völlig flöten gegeganen ist, traue ich unserer Justiz einfach alles zu! :x

Gruß
Dlt

quälgeist
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Re: Wird bei Ermittlungen kompletter Posteingang abgefangen?

#10 Beitrag von quälgeist »

Hallo Lebender Tod!

Entschuldige, wenn ich als "no name" mich zu Deiner Sache äußere. Ich werde nichts posten, was Deine Befürchtung befeuern könnte. ;-)

Was mir auffiel, ist Dein 100%iges Vertrauen in den Vendor. Meist wird man ja von denen verraten, denen man 100%ig traut.
Im DN fand ich kürzlich einen Anbieter für Fake Tracking ID's. Die würden im System der Post auftauchen und sogar ein Stück weit "laufen", ohne daß da wirkliche eine Sendung existiert!

Ich behaupte, selbst wenn Dein "Goodie" 2gr H waren, würde sich die Staatsmacht nicht die Arbeit machen und Deine komplette Post über Wochen einsacken. Und eindeutig unverdächtige Post (Krankenkasse, etc.) sollten sie wohl durchlassen, das erregt sonst nur Verdacht.

Morgen (spätestens Montag) wirst Du es wissen, wenn Dich Dein Brief erreicht. Hast Du einen Blister Aspirin reingetan?

Gruß

P.S.: Wohnung "sauber" halten ist allerdings immer eine gute Angewohnheit!

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