Der BREXIT ist da, wie geht es weiter mit UK-Shops?

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Kürbiskern
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Der BREXIT ist da, wie geht es weiter mit UK-Shops?

#1 Beitrag von Kürbiskern »

Hallo,
Würde sich etwas ändern wenn England in Zukunft eventuell aus der EU austritt.
(Bezogen auf den Postversand) Oder wenn in absehbarer Zeit wieder in einigen EU Ländern, an der Grenze, Personenkontrollen durchgefürt werden. Wird sich das auch auf den Postversand auswirken?
Was meint Ihr dazu?

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Dieter666
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#2 Beitrag von Dieter666 »

Ein Brexit ist imho unwahrscheinlich - aber man weiß nie ...

Wenn er kommen sollte, dann erst nach der Volksabstimmung und einer längeren Verhandlungsphase.

Also Leute, deckt Euch ein!

PS und OT:

Viele fürchten ja ein totales Auseinanderfallen der EU, bzw eine Teilung in core-EU und lose assoziierte Länder (der ehemalige Ostblock etwa, das würde mich betreffen in Ungarn ...) aber ich erwarte das nicht.

Diese Staaten würden sich nämlich ins eigene Fleisch schneiden - jetzt schon droht Cameron in Britain damit, dass das Einwandern und Arbeiten von Bürgern dieser oststaaten begrenzt werden könnte, genau wie die finanzielle Hilfe.
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

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NeverMind
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#3 Beitrag von NeverMind »

Kürbiskern hat geschrieben: Würde sich etwas ändern wenn England in Zukunft eventuell aus der EU austritt.
Das ist eine rhetorische Frage, insofern erübrigt sich eine Antwort. Solange die Briten nicht tatsächlich austreten, ist das Thema für mich nicht relevant. Zum Glück sind die Briten viel realitätsbewusster, als wir das sind - das ist gut für die EU insgesamt.
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

Kürbiskern
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#4 Beitrag von Kürbiskern »

Ja, wahrscheinlich werdet Ihr Recht behalten. Es wird gepokert um den "Preis" zu erhöhen. Wobei ich das von den Engländern schon unverschämt finde, bezüglich der Forderungen an die EU - mit Ihren Extras. Auf der anderen Seite ist es für uns ja gut wenn die Engländer drin bleiben. Die Vorteile überwiegen ja. :D

Vincent63Vega
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#5 Beitrag von Vincent63Vega »

Für die EU is der Brexit ein Horrorszenario. Deswegen wird den meisten Forderungen garantiert nachgegeben und die Briten werden zufrieden Mitglied bleiben.

groberunfug
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#6 Beitrag von groberunfug »

Vincent63Vega hat geschrieben:Für die EU is der Brexit ein Horrorszenario.
Für Großbritannien ist der Brexit tatsächlich wirtschaftlich auch ein Horrorszenario, nur leider gefühlt nicht. Außer, sie schaffen es, sich die Freihandelsrosinen rauszupicken und sich aus dem Rest rauszuhalten. Und wenn der Freihandel bleibt, wird auch der Versand von Fickpillen UK - D kein großes Problem sein.

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Alfredi
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#7 Beitrag von Alfredi »

nach der aktuellen Stimmung ist der Brexit führend, ist eigentlich über den Ablauf bei Zustimmung schon was bekannt, also wann und wie?
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...

Kürbiskern
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#8 Beitrag von Kürbiskern »

Hab ich so kommen sehen, als ich die Eingangsfrage stellte. Und vor ein paar Tagen habe ich einen Artikel gelesen, wo drin stand, dass die EU sich bewusst zurückhält - es aber Pläne gibt, welche keine Extras für die Engländer enthalten sollen. Mit anderen Worten: Zoll wie auch wo anders außerhalb der EU.
Es gäbe dann zwar Verhandlungen bis zu zwei Jahren, wo über die Zukünftige »Bindung« zu Europa verhandelt wird. Aber das gilt erst ab Ende der Verhandlungszeit und so lange sind die Engländer dann raus.

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NeverMind
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#9 Beitrag von NeverMind »

http://www.welt.de/wirtschaft/article15 ... oraus.html
Dutzende neue Handelsabkommen

Sollten die Briten die EU verlassen, so erscheint das von PwC skizzierte Freihandelsabkommen weniger schädlich als das WTO-Szenario, in dem Großbritannien Zölle zahlen muss, um mit dem Ausland handeln zu können. Trotzdem nehmen die Handelsbarrieren im Falle eines Freihandelsabkommens mit der EU laut PwC zu, Großbritannien wäre in diesem Fall nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes, das BIP würde um 1,2 Prozent zurückgehen.

Das Land müsste in diesem Fall sämtliche, derzeit 50 Länder abdeckende Freihandelsabkommen, die die EU im Auftrag der Mitgliedsländer unterhält, neu verhandeln – ein riesiger Aufwand für die seit Jahren unter immer neuen Sparrunden ächzende Bürokratie in Westminster. "Dies ist in Teilen ein Machbarkeitsargument. Wir haben seit 40 Jahren keine eigenen Verhandlungsführer mehr. Es ist auch ein Kapazitätsargument. Wir müssten viele neue Abkommen zur selben Zeit verhandeln", sagte CBI-Sekretärin Fairbairn.

Sollte es der britischen Regierung nicht gelingen, ein Freihandelsabkommen zu schließen, bleibt dem Land der PwC-Studie zufolge nur die Möglichkeit, auf Basis der Regeln der WTO zu handeln. Dies hätte Zölle und andere Handelsbarrieren zur Folge. Das BIP könnte in diesem Fall um 3,5 Prozent unter dem liegen, was das Land bei Fortführung seiner EU-Mitgliedschaft erreichen könnte. "Sollte Großbritannien die EU ohne ein Freihandelsabkommen verlassen, könnten 90 Prozent der britischen Exporte in die EU mit Zöllen belegt werden", erklärte Fairbairn.

Zwei andere, derzeit stark diskutierte Modelle – die "norwegische" und die "Schweizer" Lösung – hat PwC zwar analysiert, aber nicht berücksichtigt. "Sie scheinen mit vielen Argumenten für den Austritt aus der EU nicht kompatibel zu sein", schreiben die Analysten, "vor allem im Bezug auf die weiterhin bestehende Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Großbritannien und dem Rest der EU." Sollte Großbritannien die EU verlassen, erscheint also weder das Schweizer noch das norwegische Modell realistisch.
http://www.euractiv.de/section/eu-innen ... es-brexit/
Art. 50 Abs. 2 EUV sieht für den Austritt ein konkretes Verfahren vor: Ein Mitgliedstaat, der beschließt auszutreten, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Im Falle des Vereinigten Königreichs könnte dies wohl erst nach einer den Austritt bejahenden Volksabstimmung erfolgen. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus. Dabei wird der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt. Das Abkommen wird vom Rat im Namen der Union geschlossen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Diese etwas umständliche Regelung lässt erahnen, dass der Austritt eines Staates aus der Union entgegen dem Postulat des Art. 50 Abs. 1 EUV keine so leichte Sache ist. Immerhin: Das Austrittsrecht ist gleichsam unionsverfassungsrechtlich verankert.

Allerdings benötigt der Austritt demnach ein Abkommen zwischen dem austretenden Staat und der Union. Dies erweckt nun den Eindruck, als könne der Austritt dadurch verhindert werden, dass die Union ein solches Abkommen eben nicht abschließt. Dem wirkt jedoch Art. 50 Abs. 3 EUV entgegen, wonach die Verträge auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr finden. Es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Dies bedeutet, dass die Union durch bloße Verzögerung des Zustandekommens des Austrittsabkommens den Austritt des Mitgliedstaates nicht verhindern kann, da sie nicht länger als zwei Jahre zur Ausverhandlung der Modalitäten des Austritts benötigen darf. Umgekehrt könnte sich allerdings der Mitgliedstaat einvernehmlich mit dem Rat auf eine Verlängerung dieser Frist einigen. Damit würde auch das Ergebnis des Volksbeschlusses zumindest teilweise unterlaufen.
Carpe diem!

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Alfredi
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Re: Versand in der EU z.B. wenn England aus dieser austritt

#10 Beitrag von Alfredi »

d.h. nach den Abkommen der Mitgliedsländer bzw. EU Verträgen dauert es mindestens 2 Jahre bis der Austritt vollzogen ist, legt man die Erfahrungen mit der Flüchtlingspolitik in der EU darüber dann könnten es zig Jahre werden.
Vielleicht wird dann über einen Rücktritt vom Austritt entschieden. :rofl:
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