Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeliste?

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Flocki
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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#31 Beitrag von Flocki »

Leisureman hat geschrieben:Wenn das damals schon möglich war, dann möchte ich nicht wissen, was heute alles gemacht wird....
Heute ist das natürlich viel einfacher, da muss man nicht mühevoll analoges Material suchen, sichten und zuordnen - heutzutage stellt ja jeder Schwachkopf freiwillig seine privaten Fotos in Fratzenbuch und Co. ein. Da wird sich der eine oder andere vom zukünftigen Personalchef noch so manche unüberlegt ins Netz geworfene Jugendsünde vorhalten lassen müssen. :wacko:

Aber ich befürchte, wir schweifen vom Thema ab...

ciao
Flocki

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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#32 Beitrag von Flocki »

Vardenix hat geschrieben:Nutzen: Anonymes Bestellen und Zahlen jederzeit, ohne einen Fuß vor die Tür setzen zu müssen.
:lol: :yeah: :rofl:

Das erinnert doch deutlich an den Bankräuber, der mit dem eigenen PKW die Bank überfallen hatte und "zur Sicherheit" das vordere Kennzeichen abgeschraubt hatte... ;)

Nein, in Wahrheit ist das, was Du bis dahin beschrieben hast, weder "anonymes Bestellen" noch hat es irgend einen Nutzen! PGP, TOR, BitCoins, ... alles prima - schadet nix - nützt aber leider auch nix. Das, was WIRKLICH nützen würde, hast Du schlicht unterschlagen: Eine anonyme Lieferadresse! Den _die_ würde tatsächlich einen Bußgeldbescheid bzw. dessen Zustellung vereiteln können. Ohne eine solche echte Anonymisierung ist der Rest lediglich Voodoo!

Man braucht also eine anonyme Packstation oder etwas vergleichbares. Nur ist das weder besonders preiswert noch ohne Aufwand zu bekommen. Und man sollte sich auch zweimal überlegen, ob man zur Verdeckung einer OWI wirklich eine strafbare Handlung begehen möchte (vergl. § 269 StgB).
Vardenix hat geschrieben:Hat man Pech und die Sendung wird im Postlauf abgefangen, würde ich mich entweder gar nicht äußern oder strikt abstreiten, "sowas" bestellt zu haben.
Bevor Du irgendwelche Einlassungen machen kannst, musst Du erstmal gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel einlegen. Der Fall wird dann zum AG nach Darmstadt durchgewunken. Da kannst Du dann hinfahren und dem Richter in der mündlichen Verhandlung erklären, warum Dir ein Pillenshop Ware in nicht geringem Wert schickt, die Du angeblich nie bestellt hast. Und der Richter erklärt Dir dann, was man unter einer "Schutzbehauptung" versteht und wie seine Beweiswürdigung unter diesem Gesichtspunkt aussehen wird. Und dann wirst Du Dir wünschen, Du hättest die 35 Euro bezahlt...

Es ist schon erstaunlich, dass Du den Strafverfolgungsbehörden einerseits jede technisch nicht triviale Ermittlung unter Umgehung der geltenden Rechtslage zutraust, andererseits aber die Organe der Rechtspflege offenbar für komplette Vollidioten hältst. :palm:

ciao
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Dieter666
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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#33 Beitrag von Dieter666 »

Zu der jungen Frau, die nicht nach USA durfte:

Sie hatte irgendwie ein B-Visum bekommen und als sie gefragt wurde, was sie denn die vier Monate (das ging aus ihrem Ticket hervor) machen wolle - Rundreise oder so, hat sie geantwortet, nein sie bleibe bei ihrer Cousine/Tante (oder so ähnlich) ...
Vier Monate in einer öden Stadt? da hat der IO natürlich sofort auf Arbeit im Haushalt getippt und Arbeit in jeder Form (selbst Babysitting oder Pferde ausreiten) ist ohne spezielles Visum in den USA unerwünscht ...
Da sind die USA ganz streng - als VWP/ESTA Berechtiger, der 90 Tage ohne Visum bleiben darf, bekommst Du ein Visum nur unter speziellen Bedingungen - vermutlich hat sie da schon gelogen!
Es sind schon viele abgewiesen worden die gesagt haben: ich möchte vier Monate nur Urlaub machen ...
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

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Diavolo
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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#34 Beitrag von Diavolo »

Eine anonyme Lieferadresse! Den _die_ würde tatsächlich einen Bußgeldbescheid bzw. dessen Zustellung vereiteln können. Ohne eine solche echte Anonymisierung ist der Rest lediglich Voodoo!
Du wirst da regelmäßig Erbsen und Bohnen in einen Topf. Natürlich ist eine Bestellung ohne anonymen Drop keine echt anonyme Bestellung.
Bei der Bestellung von nicht koscheren Dingen geht es, wie bei eigentlich allen sicherheitsrelevanten Belangen, um Risikominimierung. In diesem Licht gesehen ist "der Rest" alles andere als Voodoo.

Flocki
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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#35 Beitrag von Flocki »

Diavolo hat geschrieben:Bei der Bestellung von nicht koscheren Dingen geht es, wie bei eigentlich allen sicherheitsrelevanten Belangen, um Risikominimierung. In diesem Licht gesehen ist "der Rest" alles andere als Voodoo.
Ja, "Risikominimierung" besteht darin, dass durch ein bestimmtes Verhalten das Risiko signifikant geringer wird als ohne dieses Verhalten. Und da empfehle ich doch einfach mal einen Blick in die Realität! Es gibt hunderte öffentlich dokumentierte Fälle von erwischten Käufern, alleine die in diesem Forum dokumentierten erreichen zweistellige Fallzahlen. Und dann schau Dir einfach an, wieviele davon hätten vermieden werden können, wenn der Kunde eine anonyme Lieferadresse genutzt hätte und wieviele sich durch verschlüsselten Mailverkehr und/oder anonyme Zahlungsweise hätten verhindern lassen. Daraus folgt dann ganz zwanglos, was echte "Risikominimierung" wäre und was lediglich Voodoo ist, der allenfalls das paranoide Bewusstsein beruhigen mag.

ciao
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dergastmalwieder
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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#36 Beitrag von dergastmalwieder »

Nun,

vielleicht macht man sich ja auch gerade mit der "Heimlichtuerei" erst richtig verdächtig..??? :cool:

Der ganze Aufwand ist ja gut und schön, ob er, wie gesagt, erforderlich ist, da scheiden sich halt die Geister...

In meinen Augen hat das Verschwinden der Shops nichts damit zu tun ob die Mails verschlüsselt sind oder nicht...
Wenn SU so auf Sicherheit bedacht war wie es den Anschein hatte, dann werden "sie" Piet nicht auf die Schliche kommen...! :top:

Die Geschichte hat mit Sicherheit einen anderen Hintergrund, ich spekuliere da eher auf den "Pflichtbewussten Bürger", wer immer das auch war...!? :next:

dergastmalwieder

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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#37 Beitrag von Diavolo »

Meine anonyme email-Adresse war zusammen mit meinem Namen aussen auf der Verpackung als Kontakt angegeben.
Ich glaube wir können aufhören zu reden! Was soll man dazu noch sagen?

Ich halte die Nutzung einer anonymisierten internet-Verbindung (tor /vpn), eines verschlüsselten Verbindungsaufbaus (https), einer anoymen Email-Adresse und eines möglichst anonymen Zahlungsmittels auch bei Tab-Bestellungen weiterhin für ratsam.

Warum nicht jetzt schon die Fähigkeit lernen sich zu verteidigen, selbst wenn die Bedrohung noch nicht real vorhanden ist oder übersehen wird? Das hier Glaubensfragen auf statistische Beweise stossen, streite ich nicht ab. Aber ich glaube lieber als mich auf eine Statistik zu verlassen.

Aber worüber reden wir? (Siehe oben)

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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#38 Beitrag von NeverMind »

Diavolo hat geschrieben:Warum nicht jetzt schon die Fähigkeit lernen sich zu verteidigen, selbst wenn die Bedrohung noch nicht real vorhanden ist oder übersehen wird?
Das ist der entscheidende Punkt und Grund dafür, dass ich mich kürzlich auch "krisensicher" bzgl. meiner Anonymisierungsoptionen aufgestellt habe. Wo möglich, werde ich diese auch anwenden, schon alleine zwecks praktischer Erfahrungen zur Sicherstellung einer gewissen Routine.
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#39 Beitrag von eGXX »

Seit Jahren nutze ich Tor, einen anonymen mail-Account und Verschlüsselung - soweit es die Shops zulassen. Und dann erzählt das einer der Post und die schreiben es aussen auf den Umschlag...

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Re: Kommt man bei unverschlüsselt mailen auf Beschlagnahmeli

#40 Beitrag von Flocki »

dergastmalwieder hat geschrieben:Der ganze Aufwand ist ja gut und schön, ob er, wie gesagt, erforderlich ist, da scheiden sich halt die Geister...
Man kann lange darüber diskutieren, ob er das ist oder nicht. Aber _falls_ man zu der Erkenntnis gelangt, eine Verschleierung/Anonymisierung wäre notwendig (weil man z.B. vierstellige Pillenzahlen ordert), dann besteht die primäre Aufgabe darin, das anonyme Dropping zu organisieren. Und _danach_ kann man sich darüber Gedanken machen, dies um eine vollständig anonyme und verschlüsselte Kommunikation und Zahlungsweise zu ergänzen!

Wenn ich aus dem Flugzeug springe, dann kümmere ich mich primär um einen funktionierenden Fallschirm! Dass ich darüber hinaus auch festes Schuhwerk tragen sollte, weil der Absprung in Badelatschen ein mögliches zusätzliches Risiko darstellt, ist sicher richtig. Aber ohne den Fallschirm muss ich über das Schuhwerk dann wirklich nicht mehr nachdenken... ;)

ciao
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