von Schirr » Freitag 23. Oktober 2020, 20:17
sachstosex hat geschrieben: ↑Montag 19. Oktober 2020, 19:38
Das mit dem KEIN Auto fahren, steht so nicht in dem Beipackzettel!
Siehe hier:
https://www.apotheken-umschau.de/Medika ... 59998.html
Bei den Retardtabs steht dies drin:
"Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Tramadol Sandoz kann unter anderem
Benommenheit
verschwommenes Sehen
Schwindel
verursachen und so Ihre Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Sie dürfen keine Fahrzeuge lenken oder
Werkzeuge oder Maschinen bedienen,
wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Reaktionsfähigkeit
eingeschränkt ist."
Also würde ich mich darauf berufen!!
Hallo Sachstosex,
ich würde mich da eher nicht darauf verlassen. Jeder der hier zum ersten mal im Leben ein Opiat, auch Tramadol, genommen hat, weiß wie das knallt. Es wird nicht umsonst missbräuchlich wie drogen genommen.
DAs Problem in Deutschland ist: Ob du fahren darfst oder nicht entscheidest nicht du, sondern das Verkehrsamt. Wenn die nur iwein Zweifel an deiner fahrtüchtigkeit haben dürfen die dir den Führerschein entziehen und dann darfst du erstmal beweisen das du tauglich bist (mpu).
oder mal richtig platt gesagt: Du baust mit deinem Auto einen Unfall über 160.000€ Schaden unter Tramadol einfluss. dann kannst du darauf wetten das die versicherung sich weigert zu zahlen und wenn du bei der gerichtsverhandlung mit dem beipackzettel kommst, kommen die mit Gutachten(welches du beim verlieren des Prozesses zahlen darfst).
ICH würde dieses Risiko lieber nicht eingehen.
-----------------------------------------------------------------
"TramadolAL 100 mg kann Benommenheit,Schwindel und verschwommenes Sehen verursachen und dadurch Ihre Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.Wenn Sie das Gefühl haben,dass Ihr Reaktionsvermögen beeinträchtigt ist, fahren Sie nicht Auto oder andere Fahrzeuge,bedienen Sie keine gefährlichen Werkzeuge oder Maschinen"
(
https://www.medikamente-per-klick.de/im ... 4_de_o.pdf)
Also für mich liest sich das nicht so als wäre alles tutti und Gerichtsfest.
[quote=sachstosex post_id=165839 time=1603129096 user_id=8634]
Das mit dem KEIN Auto fahren, steht so nicht in dem Beipackzettel!
Siehe hier:
https://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/TRAMADOL-Sandoz-100-mg-Brausetabletten-859998.html
Bei den Retardtabs steht dies drin:
"Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Tramadol Sandoz kann unter anderem
Benommenheit
verschwommenes Sehen
Schwindel
verursachen und so Ihre Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Sie dürfen keine Fahrzeuge lenken oder
Werkzeuge oder Maschinen bedienen, [b]wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Reaktionsfähigkeit
eingeschränkt ist."[/b]
Also würde ich mich darauf berufen!! :top:
[/quote]
Hallo Sachstosex,
ich würde mich da eher nicht darauf verlassen. Jeder der hier zum ersten mal im Leben ein Opiat, auch Tramadol, genommen hat, weiß wie das knallt. Es wird nicht umsonst missbräuchlich wie drogen genommen.
DAs Problem in Deutschland ist: Ob du fahren darfst oder nicht entscheidest nicht du, sondern das Verkehrsamt. Wenn die nur iwein Zweifel an deiner fahrtüchtigkeit haben dürfen die dir den Führerschein entziehen und dann darfst du erstmal beweisen das du tauglich bist (mpu).
oder mal richtig platt gesagt: Du baust mit deinem Auto einen Unfall über 160.000€ Schaden unter Tramadol einfluss. dann kannst du darauf wetten das die versicherung sich weigert zu zahlen und wenn du bei der gerichtsverhandlung mit dem beipackzettel kommst, kommen die mit Gutachten(welches du beim verlieren des Prozesses zahlen darfst).
ICH würde dieses Risiko lieber nicht eingehen.
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"TramadolAL 100 mg kann Benommenheit,Schwindel und verschwommenes Sehen verursachen und dadurch Ihre Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.Wenn Sie das Gefühl haben,dass Ihr Reaktionsvermögen beeinträchtigt ist, fahren Sie nicht Auto oder andere Fahrzeuge,bedienen Sie keine gefährlichen Werkzeuge oder Maschinen"
(https://www.medikamente-per-klick.de/images/ecommerce/02/76/02765959_2012-04_de_o.pdf)
Also für mich liest sich das nicht so als wäre alles tutti und Gerichtsfest.