von Aua » Donnerstag 15. Juni 2017, 12:46
Es spielt keine Rolle, ob ein Shop mittels gefälschter Dokumente auf einen anderen Namen ein Bankkonto eröffnet oder den Weg über eine bezahlte Briefkastenfirma geht, die dann das Konto auf eine Ltd. oder änliches eröffnet. Die Identität des Shopbesitzers wird so erst mal verschleiert. Das bringt ihm aber nichts, wenn der Shop durch Wareneingangs- und -ausgangsverkehr oder Mailverkehr auffällt und dann gezielt das Konto des Shops überwacht wird. Dann ist nämlich jede Zahlung nachprüfbar, egal ob da eine Ltd. oder sonstwer als Kontoinhaber steht, weil durch den anderweitigen Verkehr die Verknüpfung zum wirtschaftlich Berechtigten ohne Problem möglich ist.
Es ist also auch für einen Shop dämlich, seine Geschäfte über ein Bankkonto abzuwickeln. Wir haben hier im Forum auch noch einige Aspiranten, denen das irgendwann zum Verhängnis wird. Was denen hilft sind allein die besonderen Verhältnisse in UK und NL.
Es sollte sich auch niemand im Forum der Illusion hingeben, dass dieses Forum nicht von Staatsanwaltschaften und Polizei gesichtet und ausgewertet wird. Eine einfachere Quelle, um Straftaten zu verfolgen und Ermittlungen aufzunehmen, gibt es nicht. Wenn es hier um den Verkauf von harten Drogen ginge, würde das Forum, genauso wie so mancher Darknetmarkt, nicht mehr bestehen. Da es aber "nur" um Fickpillen geht, sind andere Dinge wichtiger.
Sicher wird eine Bitcoinzahlung irgendwann ausgecasht, aber dieses Auscashen ist für niemanden mehr nachvollziehbar, wenn die Bitcoin vorher gemixt und durch Kaskaden geschickt werden. Ausser dem Logfile des Mixinhabers, der es nach 24 Stunden löscht, weiß niemand, wer welche Bitcoin wann bekommen hat. Insofern ist auch nicht nachprüfbar, auf welche Konten über welche Börsen oder welche anderen Bitcoinzahlungsdienstleister was wohin geflossen ist.
Kritisch wird es wiederrum, wenn ein anderweitig ermittelter Shopbetreiber Zahlungseingänge auf seinem privaten Konto hat, die sich nicht durch normale Zahlungseingänge belegen lassen und im Falle eines Auffliegens des Shops beschlagtnahmt werden können. Letzteres unterbleibt naturgemäß, wenn die Gelder nur in Bitcoinform vorliegen und der Staatsapparat nicht an die privaten Schlüssel kommt
, so wie im Falle des Fußballersohnes, der kürzlich in Landau zu über 14 Jahren verurteilt wurde. Dort ging es allerdings um den Verkauf von Drogen.
Fazit, wie in meinem ersten Post geschrieben: ... wer heute noch ein Bankkonto als Shop betreibt oder wer als Kunde darauf einzahlt, hat den Schuss immer noch nicht gehört.
Es spielt keine Rolle, ob ein Shop mittels gefälschter Dokumente auf einen anderen Namen ein Bankkonto eröffnet oder den Weg über eine bezahlte Briefkastenfirma geht, die dann das Konto auf eine Ltd. oder änliches eröffnet. Die Identität des Shopbesitzers wird so erst mal verschleiert. Das bringt ihm aber nichts, wenn der Shop durch Wareneingangs- und -ausgangsverkehr oder Mailverkehr auffällt und dann gezielt das Konto des Shops überwacht wird. Dann ist nämlich jede Zahlung nachprüfbar, egal ob da eine Ltd. oder sonstwer als Kontoinhaber steht, weil durch den anderweitigen Verkehr die Verknüpfung zum wirtschaftlich Berechtigten ohne Problem möglich ist.
Es ist also auch für einen Shop dämlich, seine Geschäfte über ein Bankkonto abzuwickeln. Wir haben hier im Forum auch noch einige Aspiranten, denen das irgendwann zum Verhängnis wird. Was denen hilft sind allein die besonderen Verhältnisse in UK und NL.
Es sollte sich auch niemand im Forum der Illusion hingeben, dass dieses Forum nicht von Staatsanwaltschaften und Polizei gesichtet und ausgewertet wird. Eine einfachere Quelle, um Straftaten zu verfolgen und Ermittlungen aufzunehmen, gibt es nicht. Wenn es hier um den Verkauf von harten Drogen ginge, würde das Forum, genauso wie so mancher Darknetmarkt, nicht mehr bestehen. Da es aber "nur" um Fickpillen geht, sind andere Dinge wichtiger.
Sicher wird eine Bitcoinzahlung irgendwann ausgecasht, aber dieses Auscashen ist für niemanden mehr nachvollziehbar, wenn die Bitcoin vorher gemixt und durch Kaskaden geschickt werden. Ausser dem Logfile des Mixinhabers, der es nach 24 Stunden löscht, weiß niemand, wer welche Bitcoin wann bekommen hat. Insofern ist auch nicht nachprüfbar, auf welche Konten über welche Börsen oder welche anderen Bitcoinzahlungsdienstleister was wohin geflossen ist.
Kritisch wird es wiederrum, wenn ein anderweitig ermittelter Shopbetreiber Zahlungseingänge auf seinem privaten Konto hat, die sich nicht durch normale Zahlungseingänge belegen lassen und im Falle eines Auffliegens des Shops beschlagtnahmt werden können. Letzteres unterbleibt naturgemäß, wenn die Gelder nur in Bitcoinform vorliegen und der Staatsapparat nicht an die privaten Schlüssel kommt :twisted: , so wie im Falle des Fußballersohnes, der kürzlich in Landau zu über 14 Jahren verurteilt wurde. Dort ging es allerdings um den Verkauf von Drogen.
Fazit, wie in meinem ersten Post geschrieben: ... wer heute noch ein Bankkonto als Shop betreibt oder wer als Kunde darauf einzahlt, hat den Schuss immer noch nicht gehört.