von tomtom » Donnerstag 2. Februar 2012, 23:00
f643ut hat geschrieben:Hallo, ist ja okay, das zu bestreiten, aber wenn die dann das Konto durchforsten?
Oder glaubt ihr, dass dies zu viel Aufwand bedeutet?
Gruß an alle User und die Moderatoren
f643ut
Bitte spendet, dass dieses Forum erhalten bleibt, ich habs schon getan und werde es wieder tun!
Noch zu diesem Beitrag wegen Konto-Durchforsten:
Mit der Begründung "der Beschuldigte ist verdächtig nicht zugelassene Arzneimittel ("Tadalafil") einzuführen und damit Handel zu treiben", gab es bei mir 2009 eine Hausdurchsuchung durch den Zoll. Der Zoll hatte mehrere Tabs-Sendungen aus Indien abgefangen. Bei der Hausdurchsuchung haben die sich auch meine Kontoauszüge, die sie gefunden haben, angesehen. Darüberhinausgehend wurde aber nicht gefragt, bei welchen Banken ich (noch) Konten habe. Das sah der Durchsuchungsbeschluss des Gerichts auch nicht vor und wäre daher unzulässig gewesen. Der Durchsuchungsbeschluss war auf die "Durchsuchung der Wohn- und Nebenräume" beschränkt.
Also eine Konto-Durchforstung muss niemand befürchten. Schon gar nicht bei Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Verwarn- oder Bußgeld von möglicherweise 35,00 €. Das gibt es erst ab dem Verdacht auf "Organisiertes Verbrechen"...
[quote="f643ut"]Hallo, ist ja okay, das zu bestreiten, aber wenn die dann das Konto durchforsten?
Oder glaubt ihr, dass dies zu viel Aufwand bedeutet?
Gruß an alle User und die Moderatoren
f643ut
[b]Bitte spendet, dass dieses Forum erhalten bleibt, ich habs schon getan und werde es wieder tun![/b][/quote]
Noch zu diesem Beitrag wegen Konto-Durchforsten:
Mit der Begründung "der Beschuldigte ist verdächtig nicht zugelassene Arzneimittel ("Tadalafil") einzuführen und damit Handel zu treiben", gab es bei mir 2009 eine Hausdurchsuchung durch den Zoll. Der Zoll hatte mehrere Tabs-Sendungen aus Indien abgefangen. Bei der Hausdurchsuchung haben die sich auch meine Kontoauszüge, die sie gefunden haben, angesehen. Darüberhinausgehend wurde aber nicht gefragt, bei welchen Banken ich (noch) Konten habe. Das sah der Durchsuchungsbeschluss des Gerichts auch nicht vor und wäre daher unzulässig gewesen. Der Durchsuchungsbeschluss war auf die "Durchsuchung der Wohn- und Nebenräume" beschränkt.
Also eine Konto-Durchforstung muss niemand befürchten. Schon gar nicht bei Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Verwarn- oder Bußgeld von möglicherweise 35,00 €. Das gibt es erst ab dem Verdacht auf "Organisiertes Verbrechen"...