Wirkus hat geschrieben:Welche rechtlichen Konsequenzen hätte das dann für mich?
Kommt drauf an, was 'das' im Einzelfall ist:
Für den Eigengebrauch illegal Medikamente nach Deutschland eingeführt: Rechtlich gesehen eine Übertretung, wie etwa eine Parkbusse.
Für den Wiederverkauf illegal eingeführt: Verstoss gegen Heilmittelgesetz und Patentrechte. Auch noch kein Verbrechen, aber doch Vergehen mit Gerichtsverhandlung. So etwa wie ein Verkehrsunfall wegen Unachtsamkeit am Steuer. Und dann Ärger mit den Anwälten von Pfizer und Co.
Was Menge für den Eigengebrauch ist und was Verdacht auf illegalen Handel, dafür gibt es in Deutschland offenbar keine festen Regeln. Das entscheidet die Untersuchungsbehörde. Immerhin haben wir ja einige Anhaltspunkte: Beim Kollegen, dessen Sendung aus Indien konfisziert wurde geht es um einige hundert Pillen und da gibt es noch keine Strafuntersuchung, sondern nur eine kostenpflichtige (privatrechtliche) Abmahnung des Anwalts.
Das alles gilt für Deutschland. In der Schweiz sind es genau 20 Tabletten, die legal sind. Was darüber hinaus geht wird konfisziert und kostenpflichtig vernichtet. Und bei ganz grossen Mengen könnte dasselbe passieren wie in Deutschland.
In beiden Ländern gilt: Ein blosser Verdacht auf Handel genügt nicht für eine Strafe, der Handel muss nachgewiesen werden.
Fazit: mach Dir nicht ins Hemd, sondern kauf einfach mal schön was du brauchst, aber nicht mehr als das.
[quote="Wirkus"]Welche rechtlichen Konsequenzen hätte das dann für mich?[/quote]Kommt drauf an, was 'das' im Einzelfall ist:
Für den Eigengebrauch illegal Medikamente nach Deutschland eingeführt: Rechtlich gesehen eine Übertretung, wie etwa eine Parkbusse.
Für den Wiederverkauf illegal eingeführt: Verstoss gegen Heilmittelgesetz und Patentrechte. Auch noch kein Verbrechen, aber doch Vergehen mit Gerichtsverhandlung. So etwa wie ein Verkehrsunfall wegen Unachtsamkeit am Steuer. Und dann Ärger mit den Anwälten von Pfizer und Co.
Was Menge für den Eigengebrauch ist und was Verdacht auf illegalen Handel, dafür gibt es in Deutschland offenbar keine festen Regeln. Das entscheidet die Untersuchungsbehörde. Immerhin haben wir ja einige Anhaltspunkte: Beim Kollegen, dessen Sendung aus Indien konfisziert wurde geht es um einige hundert Pillen und da gibt es noch keine Strafuntersuchung, sondern nur eine kostenpflichtige (privatrechtliche) Abmahnung des Anwalts.
Das alles gilt für Deutschland. In der Schweiz sind es genau 20 Tabletten, die legal sind. Was darüber hinaus geht wird konfisziert und kostenpflichtig vernichtet. Und bei ganz grossen Mengen könnte dasselbe passieren wie in Deutschland.
In beiden Ländern gilt: Ein blosser Verdacht auf Handel genügt nicht für eine Strafe, der Handel muss nachgewiesen werden.
Fazit: mach Dir nicht ins Hemd, sondern kauf einfach mal schön was du brauchst, aber nicht mehr als das.