Indien hat geschrieben: ↑Freitag 12. November 2021, 17:35
Wenn das wirklich so kommen sollte...wie verhält sich das denn...wenn man beim Zoll erwischt wird?...weil es dann ja keine verschreibungspflichtigen Pillen mehr sind...oder ändert sich dann gar nix?
Siehe hier:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... sland.html
Meine Vermutung, basierend auf meinem aktuellen Verständnis der Gesetze:
Wenn es die klassischen Generika aus Indien von indischen Herstellern sind, kriegst du bei Überschreitung bestimmter Mengen zum persönlichen Bedarf trotzdem einen auf den Deckel
Einführung geringer Mengen zum persönlichen Bedarf, Zitat:
Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (Paragraph 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht.
Als "üblicher persönlicher Bedarf", der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel, anzusehen.
Grund dafür ist (vermutlich), dass sich unsere indischen Hersteller von Generica vermutlich nicht um eine Registrierung bemühen werden. Und selbst wenn sie das tun, müssten diese Produkte bestimmte Kennzeichnungen und Packungsbeilagen beigefügt werden, die eine Produktion für den internationalen (und indischen) Markt zuwieder spricht. Kein Inder, Araber, Russe oder Amerikaner möchte eine deutsche Packungsbeilage haben.
Die Registrierung wäre notwendig für eine legale Einfuhr über die persönliche Menge hinaus. Mit der Registrierung kommen jedoch weitere Anforderungen, die eine Umstellung der Produktion nach sich ziehen. Das rentiert sich nicht.
Siehe dazu, Zitat:
In Deutschland nicht zugelassene oder nicht registrierte Arzneimittel unterliegen nach Paragraph 73 des Arzneimittelgesetzes (AMG) einem Verbringungsverbot. Das heißt, dass diese Arzneimittel von Privatpersonen grundsätzlich nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen.
Unerheblich hierbei ist, ob es in Deutschland ein entsprechendes oder sogar gleichnamiges Arzneimittel zu kaufen gibt.
Die für Deutschland gültige Zulassung, Registrierung oder Genehmigung umfasst stets auch die deutschsprachige Kennzeichnung und die Angaben in deutscher Sprache in der Packungsbeilage.
Sollte die Rezeptpflicht wegfallen, hätte das meiner Meinung nach keinen Einfluss auf unsere indischen Generika.
Einzig der Bezug von bereits verfügbaren Generica wäre dadurch erleichtert.
Beispiel:
https://www.ratiopharm.de/produkte/deta ... 42616.html
Edit:
Ein kurzer Nachtrag, um meine vorherige Aussage deutlicher zu machen:
Die Rezeptpflicht bezieht sich auf ein fertiges Arzneimittel mit seinem Wirkstoff, nicht auf einen bestimmten Wirkstoff.
Selbst wenn die Rezeptpflicht für Produkte mit Sildenafil fallen sollte, so sind nicht automatisch alle Arzneimittel mit diesem Wirkstoff frei von Einfuhrbeschränkungen.