von Dreibein » Donnerstag 17. Dezember 2020, 12:23
Hallo marcoxex,
ich kann nur allen dringend davon abraten, über eBay "HERBAL S-MAX" oder andere nicht in Deutschland zugelassene Arzneimittel zu kaufen, auch wenn die Inhaltsstoffe in eBay z.T. falsch angegeben sind. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Früher oder später wird der eBay-Händler - aber auch die Käufer - Bekanntschaft mit der Staatsanwalt machen. Dann gibt es das volle Programm: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme sämtlicher Computer, Unterlagen und Pillen, Feststellung der eBay-Käufer mit dortiger Hausdurchsuchung und strafrechtliche Verfolgung von Händler und Käufer.
Der Käufer kann gegen den Verkäufer rechtlich nur dann vorgehen, wenn er arglistig über Beschaffenheit (Inhaltsstoffe und die freie Verkäuflichkeit) der Pillen vom Verkäufer getäuscht wurde und er auf dessen Angaben vertrauen durfte. Der Käufer kann erfahrungsgemäß bestenfalls den Kaufreis über PayPal zurückbekommen, weil solche eBay-Händler so gut wie immer ohne pfändbares Vermögen sind. Schadensersatzansprüche sind also fast nie durchsetzbar.
Wenn die Staatsanwaltschaft den Verkäufer ermittelt, gibt es für ihn keine Gnade.
Dem Käufer muss zwar nachgewiesen werden, dass er sich durch den Kauf strafbar gemacht hat. Für eine Verurteilung reicht es aber schon aus, dass der Richter zu der Überzeugung gelangt, der Käufer habe aufgrund der Beschreibung und Fotos bei eBay Zweifel daran haben müssen, dass es sich um ein in Deutschland zugelassenes und frei verkäufliches Medikament handelt. Wenn der Käufer trotz solcher Zweifel, die sich aufdrängen, kauft, nimmt er billigend in Kauf, dass die Pillen nicht zugelassen sind und handelt damit im strafrechtlichen Sinn vorsätzlich (in der Fachsprache "bedingter Vorsatz"). Die Folge wäre eine Verurteilung des Käufers wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das AMG.
Hallo marcoxex,
ich kann nur allen dringend davon abraten, über eBay "HERBAL S-MAX" oder andere nicht in Deutschland zugelassene Arzneimittel zu kaufen, auch wenn die Inhaltsstoffe in eBay z.T. falsch angegeben sind. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Früher oder später wird der eBay-Händler - aber auch die Käufer - Bekanntschaft mit der Staatsanwalt machen. Dann gibt es das volle Programm: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme sämtlicher Computer, Unterlagen und Pillen, Feststellung der eBay-Käufer mit dortiger Hausdurchsuchung und strafrechtliche Verfolgung von Händler und Käufer.
Der Käufer kann gegen den Verkäufer rechtlich nur dann vorgehen, wenn er arglistig über Beschaffenheit (Inhaltsstoffe und die freie Verkäuflichkeit) der Pillen vom Verkäufer getäuscht wurde und er auf dessen Angaben vertrauen durfte. Der Käufer kann erfahrungsgemäß bestenfalls den Kaufreis über PayPal zurückbekommen, weil solche eBay-Händler so gut wie immer ohne pfändbares Vermögen sind. Schadensersatzansprüche sind also fast nie durchsetzbar.
Wenn die Staatsanwaltschaft den Verkäufer ermittelt, gibt es für ihn keine Gnade.
Dem Käufer muss zwar nachgewiesen werden, dass er sich durch den Kauf strafbar gemacht hat. Für eine Verurteilung reicht es aber schon aus, dass der Richter zu der Überzeugung gelangt, der Käufer habe aufgrund der Beschreibung und Fotos bei eBay Zweifel daran haben müssen, dass es sich um ein in Deutschland zugelassenes und frei verkäufliches Medikament handelt. Wenn der Käufer trotz solcher Zweifel, die sich aufdrängen, kauft, nimmt er billigend in Kauf, dass die Pillen nicht zugelassen sind und handelt damit im strafrechtlichen Sinn vorsätzlich (in der Fachsprache "bedingter Vorsatz"). Die Folge wäre eine Verurteilung des Käufers wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das AMG.