von Alfredi » Samstag 26. Oktober 2019, 08:44
Bobo hat geschrieben: ↑Freitag 25. Oktober 2019, 21:31
Im Bett läuft es schon länger scheiße, weil ich immer noch nicht richtig geheilt bin von meinen Condylome
......Dass sie sexuell unausgeglichen ist, ist also ein Fakt.. Hat sie mir aber nie so zu erkennen gegeben, sondern immer gesagt, dass ihr das nix ausmacht und sie zu mir steht.
solche Zeiten (Feigwarzen) muss man in einer Partnerschaft irgendwie durchstehen, es gibt letztlich auch Behandlungsmethoden und Condome. Den Weg wie sie gekommen sind muss man nicht nachverfolgen, kann man aber.
In der Bewertung der Beziehung steht jetzt ob es eine oberflächliche Bekanntschaft oder eine langjährige enge Verbindung war, danach wird sich richten ob man sich trennt oder dem anderen vielleicht sogar verzeiht wenn es darum nur ging die sexuelle Auszeit zu überbrücken; da sind weite Spielräume.
In dieser Situation ist es immer ratsam sich definsiv zu verhalten, gerade wenn keine erwiesenen Fakten vorhanden sind, viel ergibt sich von selbst, die berühmten 50%
Wurde die Wohnungsmiete gemeinsam bestritten so könnte ein mündlicher Untermietvertrag entstanden sein, bei drohender Obdachlosigkeit bestehen bestimmte Schutzrechte, denke daran.
P.S.: du nimmst doch die hier beschriebenen Tabs, weiß sie eigentlich was davon.....
[quote=Bobo post_id=159923 time=1572031914 user_id=3820]
Im Bett läuft es schon länger scheiße, weil ich immer noch nicht richtig geheilt bin von meinen Condylome
......Dass sie sexuell unausgeglichen ist, ist also ein Fakt.. Hat sie mir aber nie so zu erkennen gegeben, sondern immer gesagt, dass ihr das nix ausmacht und sie zu mir steht.
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solche Zeiten (Feigwarzen) muss man in einer Partnerschaft irgendwie durchstehen, es gibt letztlich auch Behandlungsmethoden und Condome. Den Weg wie sie gekommen sind muss man nicht nachverfolgen, kann man aber.
In der Bewertung der Beziehung steht jetzt ob es eine oberflächliche Bekanntschaft oder eine langjährige enge Verbindung war, danach wird sich richten ob man sich trennt oder dem anderen vielleicht sogar verzeiht wenn es darum nur ging die sexuelle Auszeit zu überbrücken; da sind weite Spielräume.
In dieser Situation ist es immer ratsam sich definsiv zu verhalten, gerade wenn keine erwiesenen Fakten vorhanden sind, viel ergibt sich von selbst, die berühmten 50% ;)
Wurde die Wohnungsmiete gemeinsam bestritten so könnte ein mündlicher Untermietvertrag entstanden sein, bei drohender Obdachlosigkeit bestehen bestimmte Schutzrechte, denke daran.
P.S.: du nimmst doch die hier beschriebenen Tabs, weiß sie eigentlich was davon..... :shock: