Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

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Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von big-mike » Freitag 6. Dezember 2019, 10:08

SEP hat geschrieben:Ab heute gilt : keine Bestellungen mehr per PostNL standard (ohne track und nicht versichert) so NUR mít Track&Trace / Einschreiben.
Machen Sie sicher dass die Name im Anschrift auch die richtige Name ist, und nicht ein falsche.. Sonst wird der Postbote die Briefe oder Pakette nicht abgeben

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von Hainlein » Donnerstag 10. Oktober 2019, 17:51

Bei der von mir bestellten Menge handelt es sich um eine Kleinmenge wo die Versandkosten nicht mehr in Relation stehen .

ICH bin mir des Risikos durchaus bewusst, und bei solchen Bestellungen die sich in einer illegalen/Grauzone befinden, habe ich den Betrag den ich überwiesen habe, schon geistig abgehakt als Verlust.

Allerdings darf man sich doch schon mal verwundert zeigen, wenn sich die Verluste bei unversichertem Versand häufen oder?

Zur eigentlichen Fragestellung, das liegt in eurer Entscheidung als Versender. Der Kunde stimmt mit den Füßen ab.

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von Muffel » Donnerstag 10. Oktober 2019, 15:47

SEP hat geschrieben: Donnerstag 10. Oktober 2019, 15:44
Kein kommentar......
Der Kollege hat sich in ähnlicher Weise hier auch schon im Forum ausgelassen. Ich bin gespannt, was ihm der Rechtsanwalt rät :lol:

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von SEP » Donnerstag 10. Oktober 2019, 15:44

Nachtricht einer Kunde von uns, der per PostNL standard hat gekauft :

"Da ich bis heute von Ihnen immer noch keine zufriedenstellende Antwort bzw. eine Lieferung der von mir bestellten und ordnungsgemäß bezahlten Ware bekommen habe, sehe ich mich veranlasst, mit meinem Rechtsanwalt das weitere Vorgehen zu beraten.
Sollte ich bis zum 15. Oktober noch immer kein Lösungsangebot von Ihnen erhalten haben, werde ich in allen mir zugänglichen sozialen Medien über ihre für mich dann betrügerischen Machenschaften ausführlich berichten."

Kein kommentar......

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von guest133 » Donnerstag 7. Juni 2018, 13:01

NeverMind hat geschrieben: Donnerstag 7. Juni 2018, 07:20 Eine Sendung ohne erkennbaren Absender, in Verbindung mit evtl. hörbarem, pillentypischem Rascheln, ist vermutlich eher der Grund, dass sich ein potenzieller Dieb ermuntert fühlt, die Sendung einzusacken (wohlwissend, dass der Absender auch dann nicht in Erscheinung treten wird).
Ja, diese Vermutung liegt nahe. Das Pillenrascheln sollte sich aber durch eine geeignete Verpackung verhindern lassen. Meine Idee wäre es, die Blister in eine geeignete Tüte zu vakuumieren. Dadurch werden die Blister leicht zusammen gedrückt, was das Rascheln verhindern sollte. Ich gehe nicht davon aus, dass die Blister dadurch beschädigt werden. Außerdem wird dadurch der Inhalt dünner, was ein weiterer Vorteil ist.

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von NeverMind » Donnerstag 7. Juni 2018, 07:20

guest133 hat geschrieben: Mittwoch 6. Juni 2018, 16:36Es ist immer alles angekommen.......Falls das Zeug tatsächlich auf dem Postweg verloren geht, dann ist das Zeug so schlampig verpackt oder der Absender hinreichend bekannt, dass der die Diebe genau wissen, was enthalten ist.
Das ist doch Unsinn, "der Absender hinreichend bekannt" - ich kenne keinen Shop, der sich als Absender auf den Sendungen zu erkennen gibt. Eine Sendung ohne erkennbaren Absender, in Verbindung mit evtl. hörbarem, pillentypischem Rascheln, ist vermutlich eher der Grund, dass sich ein potenzieller Dieb ermuntert fühlt, die Sendung einzusacken (wohlwissend, dass der Absender auch dann nicht in Erscheinung treten wird).

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von SEP » Donnerstag 7. Juni 2018, 04:10

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von guest133 » Mittwoch 6. Juni 2018, 16:36

Ihr müsst zumindest die Kunden darüber deutlich aufklären, dass ein sehr großer Anteil der unversicherten Sendungen seinen Empfänger niemals erreicht. Ich habe einem Freund erzählt, der mir dieses Forum empfohlen hat, dass eine Bestellung nicht angekommen ist. Er antwortete, dass er auch 100 Euro verloren hat. Ob die Ware tatsächlich abgeschickt wurde und wo ggf. die Diebe sitzen, darüber lässt sich nur spekulieren.
Ich hatte nur unversicherte Post riskiert, weil ich in den vergangen Jahren niemals schlechte Erfahrungen damit gemacht habe. Das waren aber nie Smarties, sondern technisches Zeug, selbst aus China. Es ist immer alles angekommen. Sogar Amazon verschickt viele Sendungen auf eigenes Risiko unversichert. Falls das Zeug tatsächlich auf dem Postweg verloren geht, dann ist das Zeug so schlampig verpackt oder der Absender hinreichend bekannt, dass der die Diebe genau wissen, was enthalten ist.

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von sachstosex » Sonntag 27. Mai 2018, 19:38

Also wenn ich die Zeilen von SEP lese, indem Leute ihm drohen, weil eine Sendung pfutsch ist, da kann ich nur sagen "Leute geht's noch". :???:
Mit diesem Risiko muss jeder Besteller rechnen, klar ist es ärgerlich.
Wem es nicht passt, soll zum Doc gehen und hier die nötigen Dinger für viel mehr Geld aus der Aphotheke holen!!! :(

Re: Umfrage: Versand per Post ohne Einschreiben / T&T

von 22 » Samstag 26. Mai 2018, 18:43

kopfschüttel
ich darf mal zitieren z.B. wbs-law de:
"Allerdings könnte es eine Ordnungswidrigkeit sein – aber nur, wenn die Einfuhr nicht legal gewesen wäre, z.B. weil das Medikament nicht von einer Apotheke aus der EU/EWR-Länder-Ausnahmeliste (oben) stammt. Wer dann – auch wenn es nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sind – Arzneimittel bestellt und diese so in die Bundesrepublik einführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG, welche mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Als Nebenfolge werden die verbotswidrig eingeführten Arzneimittel eingezogen und vernichtet.

Auch muss man aufpassen, nichts Gefälschtes einzuführen, weil das richtig Ärger geben kann. So ist es strafbar, ein gefälschtes Arzneimittel oder einen gefälschten Wirkstoff nach Deutschland zu verbringen, § 96 Nr. 18e AMG. Das kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden."

Wir diskutieren hier also nicht übers falsch parken, wer da wer da wegen 120 eu jammert oder gar meint mit der exekutive drohen zu müssen hat imho nicht alle nadeln am stamm, sorry.

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