NeverMind hat geschrieben:Moderne Zeiten ..... aber solche Ausnahmen gab es sicherlich schon immer, allerdings durfte man sich bisher nicht erwischen lassen.
Nenene, *un*moderne Zeiten
Zitiere ja ungern aus Wikipedia, aber bequemer ist es - zum kanonischen Recht der röm.-katholischen Kirche:
"Nach can. 1083 CIC liegt das Mindestalter für Frauen bei 14 und für Männer bei 16 Jahren. Ein jüngeres Alter ist ein Ehehindernis kirchlichen Rechts, welches nicht dispensfähig ist. Zusätzlich ist nach can. 1071 §1 2° für eine Eheschließung, die nach Vorschrift des weltlichen Gesetzes nicht anerkannt oder vorgenommen werden kann, die vorherige Erlaubnis des Ortsordinarius (Bischof) einzuholen. Und nach can. 1072 soll bei Jugendlichen Einfluss darauf genommen werden, dass sie das übliche Alter nach Landessitte berücksichtigen."
Und strafbar nach echtem Recht
ist die Kombination 15jährig / über 21 nur dann, wenn der ältere Teil die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des jüngeren Teils ausgenutzt hat. Das Gegenteil hat die junge Dame laut Schilderung geäußert.
Insoweit (den katholischen zur Belustigung eingefügten Quark außer Acht lassend) klingt die Entscheidung des Gerichts einwandfrei.
Missbrauch ist natürlich schlimm, egal in welchem Alter. Gerade in der heutigen Zeit kann ich mir allerdings sehr wohl vorstellen, dass Frauen und auch Männer mit 15 Jahren sexuell selbstbestimmt agieren *können*, wenn auch nicht jede natürlich. Dass man das selbst nicht will oder für seine Nachkommen, steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Ebenso die Onkel-/Nichte-Beziehung, die seltsam anmutet. Aber eben nicht strafbar.
[quote="NeverMind"]Moderne Zeiten ..... aber solche Ausnahmen gab es sicherlich schon immer, allerdings durfte man sich bisher nicht erwischen lassen.[/quote]
Nenene, *un*moderne Zeiten :-)
Zitiere ja ungern aus Wikipedia, aber bequemer ist es - zum kanonischen Recht der röm.-katholischen Kirche:
"Nach can. 1083 CIC liegt das Mindestalter für Frauen bei 14 und für Männer bei 16 Jahren. Ein jüngeres Alter ist ein Ehehindernis kirchlichen Rechts, welches nicht dispensfähig ist. Zusätzlich ist nach can. 1071 §1 2° für eine Eheschließung, die nach Vorschrift des weltlichen Gesetzes nicht anerkannt oder vorgenommen werden kann, die vorherige Erlaubnis des Ortsordinarius (Bischof) einzuholen. Und nach can. 1072 soll bei Jugendlichen Einfluss darauf genommen werden, dass sie das übliche Alter nach Landessitte berücksichtigen."
Und strafbar nach echtem Recht ;-) ist die Kombination 15jährig / über 21 nur dann, wenn der ältere Teil die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des jüngeren Teils ausgenutzt hat. Das Gegenteil hat die junge Dame laut Schilderung geäußert.
Insoweit (den katholischen zur Belustigung eingefügten Quark außer Acht lassend) klingt die Entscheidung des Gerichts einwandfrei.
Missbrauch ist natürlich schlimm, egal in welchem Alter. Gerade in der heutigen Zeit kann ich mir allerdings sehr wohl vorstellen, dass Frauen und auch Männer mit 15 Jahren sexuell selbstbestimmt agieren *können*, wenn auch nicht jede natürlich. Dass man das selbst nicht will oder für seine Nachkommen, steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Ebenso die Onkel-/Nichte-Beziehung, die seltsam anmutet. Aber eben nicht strafbar.