von Gast 1 » Donnerstag 15. September 2011, 15:58
Anfang Juli bei KF bestellt.
Lieferung in gepolstertem Briefumschlag ohne geklappere ca. 1 Woche später bei mir eingetroffen.
Mal was Gundsätzliches zu den Zollbestimmungen:
Postsendungen aus Ländern des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft werden regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden. Sofern die Deutsche Post oder Dhl allerdings Anhaltspunkte dafür besitzt, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot verstoßen, legt sie auch diese Postsendung der zuständigen Zollstelle vor.
Die Post legt dem Zoll aber nur sehr selten Sendungen aus dem EU-Ausland vor.
Für Sendungen innerhalb der EU sind laut Zoll Stichproben vorgesehen, wenn Verdachtsmomente bestehen dass mit einer Sendung etwas nicht stimmt. Der Zoll hat gewisse Schemata entwickelt, bestimmte Absender-, Empfänger- oder sonstige Daten sind erfahrungsgemäß auffällig und führen, neben zufällig ausgewählten Sendungen, dazu dass der Zoll Pakete öffnet und untersucht. Auch unklare, dubiose oder fehlende Angaben zur Ware im Paket oder gar ganz fehlende Rechnungen an Paketen führen dazu dass der Zoll eine Beschau anordnet.
Bei privaten Sendungen ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass nicht oder nur schwer einführbare Waren wie z. B. Lebensmittel oder Medikamente im Paket liegen. Aus diesem Grund werden private Sendungen einer Beschau unterzogen, also tatsächlich geöffnet.
Generell werden aber bei EU Sendungen nur einzelne Stichproben genommen wobei die Zöllner natürlich auf Sendungen aus bestimmten Ländern achten.
Anfang Juli bei KF bestellt.
Lieferung in gepolstertem Briefumschlag ohne geklappere ca. 1 Woche später bei mir eingetroffen.
Mal was Gundsätzliches zu den Zollbestimmungen:
Postsendungen aus Ländern des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft werden regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden. Sofern die Deutsche Post oder Dhl allerdings Anhaltspunkte dafür besitzt, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot verstoßen, legt sie auch diese Postsendung der zuständigen Zollstelle vor.
Die Post legt dem Zoll aber nur sehr selten Sendungen aus dem EU-Ausland vor.
Für Sendungen innerhalb der EU sind laut Zoll Stichproben vorgesehen, wenn Verdachtsmomente bestehen dass mit einer Sendung etwas nicht stimmt. Der Zoll hat gewisse Schemata entwickelt, bestimmte Absender-, Empfänger- oder sonstige Daten sind erfahrungsgemäß auffällig und führen, neben zufällig ausgewählten Sendungen, dazu dass der Zoll Pakete öffnet und untersucht. Auch unklare, dubiose oder fehlende Angaben zur Ware im Paket oder gar ganz fehlende Rechnungen an Paketen führen dazu dass der Zoll eine Beschau anordnet.
Bei privaten Sendungen ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass nicht oder nur schwer einführbare Waren wie z. B. Lebensmittel oder Medikamente im Paket liegen. Aus diesem Grund werden private Sendungen einer Beschau unterzogen, also tatsächlich geöffnet.
Generell werden aber bei EU Sendungen nur einzelne Stichproben genommen wobei die Zöllner natürlich auf Sendungen aus bestimmten Ländern achten.