von Flocki » Freitag 28. August 2015, 12:14
DerlebendeTod hat geschrieben:Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.
Ja, man muss _erscheinen_ - das bedeutet aber eben nicht, dass man auch _aussagen_ muss!
Im übrigen sehe ich keinen prinzipiellen Grund, einer polizeilichen Vorladung nicht Folge zu leisten, sofern man sich vorher darüber klar ist, ob und was man dort äußern möchte. Da kann man mit ein bisschen Glück nämlich durchaus auch interessante Infos abgreifen.
ciao
Flocki
[quote="DerlebendeTod"][i]Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.[/i][/quote]
Ja, man muss _erscheinen_ - das bedeutet aber eben nicht, dass man auch _aussagen_ muss!
Im übrigen sehe ich keinen prinzipiellen Grund, einer polizeilichen Vorladung nicht Folge zu leisten, sofern man sich vorher darüber klar ist, ob und was man dort äußern möchte. Da kann man mit ein bisschen Glück nämlich durchaus auch interessante Infos abgreifen. ;)
ciao
Flocki