Anruf von der Kripo - was nun?

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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von Dieter666 » Freitag 28. August 2015, 20:44

Verursacht durch eine Überdosis von - sorry, weiß ich nicht mehr, aber es war gut ... :D

Das musste jetzt einfach sein - von mir aus auch löschen/verschieben in OT!

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von coach » Freitag 28. August 2015, 20:39

Oder von ganz prominenter Seite auf einen Blackout :lol:

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von Diavolo » Freitag 28. August 2015, 20:34

er darf Wahrgenommenes nicht einfach weglassen
Außer er beruft sich auf "Erinnerungslücken", wie schon oft vorgeführt. ;)

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von Flocki » Freitag 28. August 2015, 14:05

DerlebendeTod hat geschrieben:- Vorladung als Zeuge bei der Polizei kann ignoriert/verweigert werden [...]
- Gerichtliche Vorladung als Zeuge ist rechtlich verpflichtend.
Beinahe richtig. Auch der staatsanwaltlichen Vorladung im Ermittlungsverfahren muss folgegeleistet werden!
DerlebendeTod hat geschrieben:Was man dann aussagt bleibt natürlich jedem selbst überlassen
Naja, so ganz dann doch nicht. Als Beschuldigter kann man die Aussage verweigern und es gibt darüber hinaus keine Wahrheitspflicht - also können Lügen auch nicht sanktioniert werden. Für einen Zeugen sieht das ganz anders aus, denn dieser ist grundsätzlich verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Und er unterliegt auch einer Vollständigkeitspflicht, d.h. er darf Wahrgenommenes nicht einfach weglassen.

ciao
Flocki

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von DerlebendeTod » Freitag 28. August 2015, 12:35

Im Endeffekt kann man es abkürzen:

- Vorladung als Zeuge bei der Polizei kann ignoriert/verweigert werden (wenn man nix zu verbergen hat aber wohl nicht ratsam)

- Gerichtliche Vorladung als Zeuge ist rechtlich verpflichtend. Was man dann aussagt bleibt natürlich jedem selbst überlassen

Gruß
Dlt

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von NeverMind » Freitag 28. August 2015, 12:27

Von dem Recht einer Vorladung nicht Folge zu leisten einmal abgesehen, würde ich immer dort erscheinen und kooperatives Verhalten zumindest vortäuschen. Man kann ja freundlich und nett, allgemeine, unverbindliche und nichtssagende Aussagen machen, das gehört sich für einen anständigen Staatsbürger, der sich allenfalls potenzunterstützende Mittelchen auf nicht ganz gesetzeskonforme Weise beschafft - aber auch nur, um möglichst viele, rechtschaffene, steuerzahlende Nachkommen zu zeugen :easy:

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von Flocki » Freitag 28. August 2015, 12:14

DerlebendeTod hat geschrieben:Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.
Ja, man muss _erscheinen_ - das bedeutet aber eben nicht, dass man auch _aussagen_ muss!

Im übrigen sehe ich keinen prinzipiellen Grund, einer polizeilichen Vorladung nicht Folge zu leisten, sofern man sich vorher darüber klar ist, ob und was man dort äußern möchte. Da kann man mit ein bisschen Glück nämlich durchaus auch interessante Infos abgreifen. ;)

ciao
Flocki

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von Andyboy » Freitag 28. August 2015, 11:40

Auszug:

Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen:
Dieser Umstand gilt NUR bei Gericht, wie in der angeführten Überschrift des Artikel gesagt wird. Der Ausdruck "Termin" weisst ausserdem auf ein Gerichtsverfahren hin.

Das alles gilt NICHT bei einer Aussage vor der Polizei oder beim Staatsanwalt. Bei denen heißt es nur Vorladung.

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von zztop » Freitag 28. August 2015, 11:36

Wie gesagt..beim Staatsanw. und Richter muss man erscheinen.
Vorladung von Polizei, kannste in die Tonne kloppen.

Re: Anruf von der Kripo - was nun?

von DerlebendeTod » Freitag 28. August 2015, 11:28

Hier steht es ganz gut beschrieben:

http://www.justizportal.niedersachsen.d ... smand=50#a

Auszug:

Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.

Gruß
Dlt

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