Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Informationen & Diskussionen zu Bezahlung & Versand
Nachricht
Autor
Flocki
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 2188
Registriert: Donnerstag 20. Februar 2014, 14:39
Wohnort: Tief im Westen...

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#591 Beitrag von Flocki »

tomcat hat geschrieben:Die Mitnahme von Potenzmitteln aus dem Ausland nach Deutschland ist verboten und der Zoll behält sich vor, diese zu beschlagnahmen. Die Menge spielt keine Rolle.

Das ist komplett falsch. Die lesefaule Frage wurde auch schon korrekt beantwortet.

Ciao
Flocki

Scarface
Beiträge: 918
Registriert: Mittwoch 17. Juni 2015, 17:02

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#592 Beitrag von Scarface »

Die Mitnahme aus dem Ausland, also Einfuhr nach Deutschland bis 30 Tabletten (Monatsration) ist natürlich erlaubt.

Das weiss ich, und die Frage ist ja auch kann man sich mit Hilfe einer Bescheinigung vom Arzt für den Besitz von Sildenafil absichern?

Silden ist im Zielland kein kontrollierter Wirkstoff und in rauhen Mengen frei verfügbar.

Ich mache mir nichts vor, die Menge die ich innerhalb von 2 Wochen brauche die wird mir kein Arzt durch winken. Es geht mir einfach darum neben meinen 50x 200er Blistern Silden (die ich bisher immer unauffällig im Reisegepäck transportiert habe) noch zusätzlich so viele Tabs wie möglich legal im Handgepäck bringen will. Handgepäck wird ja nicht nur maschinell geprüft und so manch übermotivierter Sicherheitsmensch könnte mich ja nach so einem Wisch von Arzt fragen?
"The only way to deal with an unfree world is to become so absolutely free that your very existence is an act of rebellion"

papa_leone
Beiträge: 145
Registriert: Sonntag 29. August 2010, 14:03

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#593 Beitrag von papa_leone »

Scarface hat geschrieben:Die Mitnahme aus dem Ausland, also Einfuhr nach Deutschland bis 30 Tabletten (Monatsration) ist natürlich erlaubt. ....
Sorry, auch das ist falsch.

Ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, ist erlaubt.
IMHO sind Dunkelhaarige besser zu Vögeln

Benutzeravatar
NeverMind
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 3270
Registriert: Freitag 8. August 2014, 14:21

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#594 Beitrag von NeverMind »

Scarface hat geschrieben:Es geht mir einfach darum neben meinen 50x 200er Blistern Silden (die ich bisher immer unauffällig im Reisegepäck transportiert habe) noch zusätzlich so viele Tabs wie möglich legal im Handgepäck bringen will. Handgepäck wird ja nicht nur maschinell geprüft und so manch übermotivierter Sicherheitsmensch könnte mich ja nach so einem Wisch von Arzt fragen?
Deine Freundin weiß doch Bescheid, da käme für dich evtl. auch folgende Variante in Frage: du bestellst bei Pillsbrothers (SUFU) und lässt an deine Freundin liefern, zunächst eine Testbestellung des kostenlosen Blisters zur Prüfung des Ablaufs.

Was die Sicherheitsleute angeht, so wollen die interessanterweise IMMER meine Bartschere aus dem Kulturbeutel sehen, die ist abgerundet und nicht spitz, aber das prüfen die immer. Die teilweise auf dem Scanner deutlich sichtbaren Blister oder "Kaugummis in Dosen" will niemand sehen. Ein Beamter in Abu Dhabi hat einmal gefragt, warum ich so viele Pillen dabei habe und ich sagte ihm direkt, dass das Potenzpillen sind und bot ihm an, diese doch Mal zu probieren.... "Oh no Sir, don't need, I'm strong enough" war die Antwort des Unwissenden ;)
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

andilein123
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 24. März 2015, 15:37

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#595 Beitrag von andilein123 »

papa_leone hat geschrieben:
Scarface hat geschrieben:Die Mitnahme aus dem Ausland, also Einfuhr nach Deutschland bis 30 Tabletten (Monatsration) ist natürlich erlaubt. ....
Sorry, auch das ist falsch.

Ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, ist erlaubt.
Moin!
Ich bin mir jetzt nicht sicher aber werden Medikamente, die in D nicht zugelassen sind (und da gehören unsere Pillen ja auch zu), vom Zoll nicht generell bei Entdeckung beschlagnahmt? Ungeachtet der Menge?

tomcat
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 65
Registriert: Mittwoch 1. September 2010, 14:16

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#596 Beitrag von tomcat »

Ja, so ist es @andilein und man sollte den Provokation gegen anderen User gelöscht von MOD hier nicht alles glauben.

Benutzeravatar
NeverMind
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 3270
Registriert: Freitag 8. August 2014, 14:21

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#597 Beitrag von NeverMind »

tomcat hat geschrieben:Ja, so ist es @andilein und man sollte den ********* hier nicht alles glauben.
Die ******** könnten Recht haben, das Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG besagt zwar folgendes:
Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG

Fertigarzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung, Genehmigung nach § 21a AMG oder Registrierung unterliegen, dürfen grundsätzlich nur dann nach Deutschland verbracht werden, wenn sie auch zum Verkehr in Deutschland zugelassen, nach § 21a AMG genehmigt oder registriert sind oder durch Rechtsverordnung von einer Einzelzulassung bzw. -registrierung freigestellt sind
ABER
Ausnahmen vom Verbringungsverbot

Vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG gibt es zahlreiche Ausnahmen, von denen nachfolgend die wichtigsten genannt sind:

Ausnahmen gemäß § 73 Abs. 2 AMG
für Arzneimittel, die bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist nach Auslegung der Obersten Landesgesundheitsbehörden in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen;
Quelle:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbot ... _node.html
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

Benutzeravatar
Dieter666
Moderator
Moderator
Beiträge: 4302
Registriert: Sonntag 15. August 2010, 13:50

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#598 Beitrag von Dieter666 »

Also bitte ganz ruhig bleiben und die offiziellen Verlaubarungen lesen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.
Alles klar?

Gegen Generika von hier noch unter Patentschutz stehenden Medikamenten könnte höchstens dieser Absatz sprechen:
Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die selbst für den eigenen Bedarf von Reisenden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen.
Hierunter fallen

gefälschte Arzneimittel, z.B. eine Nachahmung eines am Markt bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom eigentlichen Hersteller stammt,
Sehe gerade, Nevermind hat es auch gefunden ... :D
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

tomcat
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 65
Registriert: Mittwoch 1. September 2010, 14:16

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#599 Beitrag von tomcat »

Eben @Dieter. Wie oben schon gesagt behält es sich der Zollbeamte vor, die Pillen zu beschlagnahmen. Ob er es bei einer geringen Menge auch tut, wird er abwägen (bürokratischer Aufwand vs. voraussichtliche Strafe). Dies liegt in seinem Ermessen.

papa_leone
Beiträge: 145
Registriert: Sonntag 29. August 2010, 14:03

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#600 Beitrag von papa_leone »

Dieter666 hat geschrieben:Also bitte ganz ruhig bleiben und die offiziellen Verlaubarungen lesen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html

Alles klar?

Gegen Generika von hier noch unter Patentschutz stehenden Medikamenten könnte höchstens dieser Absatz sprechen:
Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die selbst für den eigenen Bedarf von Reisenden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen.
Hierunter fallen

gefälschte Arzneimittel, z.B. eine Nachahmung eines am Markt bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom eigentlichen Hersteller stammt,
Sehe gerade, Nevermind hat es auch gefunden ... :D
Ein Generikum ist kein gefälschtes Arzeimittel.
Gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit ...." Ein Arzneimittel ist gefälscht, wenn es im Hinblick auf die Identität (insbesondere auf die stofflichen Beschaffenheit) oder Herkunft falsch gekennzeichnet ist ..."
IMHO sind Dunkelhaarige besser zu Vögeln

Antworten