Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Hallo erstmal!
Ich hab eine Frage, vielleicht kennt sich ja einer aus? Wieso lese ich in Bezug auf die Dreimonatsfrist im "Flughafenverfahren" eigentlich so geringe Tab-Zahlen? Eigentlich müssten doch 90 Tabs (Viagra oder Kamagra, 100mg) zulässig sein, denn die Dosierungsempfehlung von Pfizer(https://www.pfizer.de/fileadmin/produkt ... eigabe.pdf) sieht doch 100mg/Tag vor. Oder übersehe ich da etwas?
Ansonsten noch eine Geschichte zu Postbestellungen und Zoll. Ein Freund hat vom RP Post und später einen Bußgeldbescheid bekommen, weil er zum Tag X angeblich Tabs eingeführt haben sollte. Was in drei Monate vorher vielleicht war, ist egal, denn der Zoll und der RP nannten ja den Tattag X. Zum Zeitpunkt X war er aber schon einen Monat in den USA und kam erst einen Monat später wieder nach Hause. Weil er das beweisen konnte und nicht weit weg vom AG wohnt, so dass er da locker ohne viele Kosten hätte hingehen und einen Freispruch abholen können, hat der RP auf den Einspruch schließlich den Schwanz eingezogen.
Ich hab eine Frage, vielleicht kennt sich ja einer aus? Wieso lese ich in Bezug auf die Dreimonatsfrist im "Flughafenverfahren" eigentlich so geringe Tab-Zahlen? Eigentlich müssten doch 90 Tabs (Viagra oder Kamagra, 100mg) zulässig sein, denn die Dosierungsempfehlung von Pfizer(https://www.pfizer.de/fileadmin/produkt ... eigabe.pdf) sieht doch 100mg/Tag vor. Oder übersehe ich da etwas?
Ansonsten noch eine Geschichte zu Postbestellungen und Zoll. Ein Freund hat vom RP Post und später einen Bußgeldbescheid bekommen, weil er zum Tag X angeblich Tabs eingeführt haben sollte. Was in drei Monate vorher vielleicht war, ist egal, denn der Zoll und der RP nannten ja den Tattag X. Zum Zeitpunkt X war er aber schon einen Monat in den USA und kam erst einen Monat später wieder nach Hause. Weil er das beweisen konnte und nicht weit weg vom AG wohnt, so dass er da locker ohne viele Kosten hätte hingehen und einen Freispruch abholen können, hat der RP auf den Einspruch schließlich den Schwanz eingezogen.
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
_Wo_ liest Du "geringe Zahlen"? Ich kenne nur die Angabe von 90 Silden bzw. 30 Tadas in Standarddosis (also 100 bzw. 20 mg) - und das entspricht dann auch ziemlich genau den Dosierungsempfehlungen.Humphrey hat geschrieben:Wieso lese ich in Bezug auf die Dreimonatsfrist im "Flughafenverfahren" eigentlich so geringe Tab-Zahlen? Eigentlich müssten doch 90 Tabs (Viagra oder Kamagra, 100mg) zulässig sein, denn die Dosierungsempfehlung von Pfizer(https://www.pfizer.de/fileadmin/produkt ... eigabe.pdf) sieht doch 100mg/Tag vor. Oder übersehe ich da etwas?
Glück gehabt. Ob er während der Zusendung - und darauf bezieht sich die Angabe des RP - nun in DE war oder nicht, spielt ja wahrlich keine Rolle.Humphrey hat geschrieben:Zum Zeitpunkt X war er aber schon einen Monat in den USA und kam erst einen Monat später wieder nach Hause. Weil er das beweisen konnte und nicht weit weg vom AG wohnt, so dass er da locker ohne viele Kosten hätte hingehen und einen Freispruch abholen können, hat der RP auf den Einspruch schließlich den Schwanz eingezogen.
ciao
Flocki
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Die entscheiden halt nach Aktenlage..Humphrey hat geschrieben:Weil er das beweisen konnte und nicht weit weg vom AG wohnt, so dass er da locker ohne viele Kosten hätte hingehen und einen Freispruch abholen können, hat der RP auf den Einspruch schließlich den Schwanz eingezogen.
Die Distanz zwischen Wohnort und AG spielt keine Rolle..
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Naja, wenn ich nach Darmstadt zum Prozess fahre, ist das schon ein Unterschied, ob ich aus dem Nachbarort oder aus Kiel anreisen muss.zztop hat geschrieben:Die Distanz zwischen Wohnort und AG spielt keine Rolle..
ciao
Flocki
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Vielen Danke für das klare Statement (90). Ich hatte einige andere Postings wohl mißverstanden, dass hier angenommen würde, es seien nur weniger als 90 erlaubt.
Ich krieg die Verlinkung nicht richtig hin, aber es hieß einmal "Der Anwalt der Gegenseite erklärte mir das die alles was über den Eigenbedarf für drei Monate hinaus geht automatisch als Handel ansehen.Der Eigenbedarf liegt bei 15 Tabletten pro Monat.Sprich 45 Stück für drei Monate." und ein anderes mal "Bringe ich also 50 Original Cialis/Viagra mit, ist alles ok. Bringe ich 50 Kamagra mit (die haben hier sicher keine Zulassung), ist das nicht erlaubt Bringe ich 500 Original Cialis/Viagra mit, ist das auch nicht erlaubt".
Zu der anderen Sache: Na ja, wenn mit der Post geschickt wurde und keine anderen Beweise (Kontounterlagen o.ä.) vorhanden sind, ists ne Sache, die vor dem AG immer "in dubio pro reo" ausgehen müsste, denn auch die böse Nachbarin könnte mobben und auf einen anderen Namen und eine andere Adresse bestellen wollen, gerade mit dem Ziel, dass der Adressat Ärger bekommt. Es gibt 1000 Möglichkeiten, weshalb der, dem was zugeschickt wird, nicht der Besteller sein muss. Es sollen schon ganze Küchen im Wege des Mobbings bestellt worden sein... Wenn der Betreffende dann sogar zum Bestellzeitpunkt nachweislich schon länger im Ausland weilte, wird der Anfangsverdacht noch dünner. Das dürfte kaum je in nem Rechtsstaat zur Verurteilung reichen - hoffe ich im Interesse aller unschuldig Verfolgter.
Ich krieg die Verlinkung nicht richtig hin, aber es hieß einmal "Der Anwalt der Gegenseite erklärte mir das die alles was über den Eigenbedarf für drei Monate hinaus geht automatisch als Handel ansehen.Der Eigenbedarf liegt bei 15 Tabletten pro Monat.Sprich 45 Stück für drei Monate." und ein anderes mal "Bringe ich also 50 Original Cialis/Viagra mit, ist alles ok. Bringe ich 50 Kamagra mit (die haben hier sicher keine Zulassung), ist das nicht erlaubt Bringe ich 500 Original Cialis/Viagra mit, ist das auch nicht erlaubt".
Zu der anderen Sache: Na ja, wenn mit der Post geschickt wurde und keine anderen Beweise (Kontounterlagen o.ä.) vorhanden sind, ists ne Sache, die vor dem AG immer "in dubio pro reo" ausgehen müsste, denn auch die böse Nachbarin könnte mobben und auf einen anderen Namen und eine andere Adresse bestellen wollen, gerade mit dem Ziel, dass der Adressat Ärger bekommt. Es gibt 1000 Möglichkeiten, weshalb der, dem was zugeschickt wird, nicht der Besteller sein muss. Es sollen schon ganze Küchen im Wege des Mobbings bestellt worden sein... Wenn der Betreffende dann sogar zum Bestellzeitpunkt nachweislich schon länger im Ausland weilte, wird der Anfangsverdacht noch dünner. Das dürfte kaum je in nem Rechtsstaat zur Verurteilung reichen - hoffe ich im Interesse aller unschuldig Verfolgter.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
In einem Rechtsstaat, sollte die Entfernung zwischen Wohnort und AG,Flocki hat geschrieben: Naja, wenn ich nach Darmstadt zum Prozess fahre, ist das schon ein Unterschied, ob ich aus dem Nachbarort oder aus Kiel anreisen muss.
in der Frage.."Freispruch oder nicht"..eigentlich keine große Rolle spielen..
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Humphrey hat geschrieben: Na ja, wenn mit der Post geschickt wurde und keine anderen Beweise (Kontounterlagen o.ä.) vorhanden sind, ists ne Sache, die vor dem AG immer "in dubio pro reo" ausgehen müsste, denn auch die böse Nachbarin könnte mobben und auf einen anderen Namen und eine andere Adresse bestellen wollen, gerade mit dem Ziel, dass der Adressat Ärger bekommt. Es gibt 1000 Möglichkeiten, weshalb der, dem was zugeschickt wird, nicht der Besteller sein muss. Es sollen schon ganze Küchen im Wege des Mobbings bestellt worden sein... Wenn der Betreffende dann sogar zum Bestellzeitpunkt nachweislich schon länger im Ausland weilte, wird der Anfangsverdacht noch dünner. Das dürfte kaum je in nem Rechtsstaat zur Verurteilung reichen - hoffe ich im Interesse aller unschuldig Verfolgter.
Flocki hat geschrieben:Bevor Du irgendwelche Einlassungen machen kannst, musst Du erstmal gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel einlegen. Der Fall wird dann zum AG nach Darmstadt durchgewunken. Da kannst Du dann hinfahren und dem Richter in der mündlichen Verhandlung erklären, warum Dir ein Pillenshop Ware in nicht geringem Wert schickt, die Du angeblich nie bestellt hast. Und der Richter erklärt Dir dann, was man unter einer "Schutzbehauptung" versteht und wie seine Beweiswürdigung unter diesem Gesichtspunkt aussehen wird. Und dann wirst Du Dir wünschen, Du hättest die 35 Euro bezahlt...Vardenix hat geschrieben:Hat man Pech und die Sendung wird im Postlauf abgefangen, würde ich mich entweder gar nicht äußern oder strikt abstreiten, "sowas" bestellt zu haben.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Die Entfernung zwischen Wohnort und Gericht hat doch nur damit zu tun, ob man nicht lieber zahlt, um seine Ruhe zu haben. (Hotelkosten und Reisekosten wiegen das Bußgeld sicherlich selten auf).
Ich kenn Darmstädter Richter nicht, aber wenn man schon prozessiert, dann muss man auch bereit sein, die Sache durchzuziehen. Wenn der Richter einfach sagt, wem was vorgeworfen wird, der ist solange schuldig wie er das Gegenteil nicht beweist, und seine Einlassungen sind Schutzbehauptungen, handelt er verfassungswidrig. Für die Erkenntnis braucht man nicht nach Karlsruhe zu laufen, schon das dann zuständige Rechtsmittelgericht (OLG) würde sowas nicht durchgehen lassen. Verdachtsverurteilungen gehen gar nicht.
Ich kenn Darmstädter Richter nicht, aber wenn man schon prozessiert, dann muss man auch bereit sein, die Sache durchzuziehen. Wenn der Richter einfach sagt, wem was vorgeworfen wird, der ist solange schuldig wie er das Gegenteil nicht beweist, und seine Einlassungen sind Schutzbehauptungen, handelt er verfassungswidrig. Für die Erkenntnis braucht man nicht nach Karlsruhe zu laufen, schon das dann zuständige Rechtsmittelgericht (OLG) würde sowas nicht durchgehen lassen. Verdachtsverurteilungen gehen gar nicht.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Nach dem AG kommt erst das LG..und was da durchgeht und was nicht..hängt von verschiedenen Faktoren ab..Humphrey hat geschrieben: Für die Erkenntnis braucht man nicht nach Karlsruhe zu laufen, schon das dann zuständige Rechtsmittelgericht (OLG) würde sowas nicht durchgehen lassen.
z.Bsp. die Urteilsbegründung.
Bei ner Ordnungswidrigkeit von paar Euro, würd ich mich zu 100% an Flockis Empfehlung halten.
Interessant wirds bei Straftaten..da hast du schon recht. Bei schwachen Indizien sollte ein Freispruch erfolgen..
oder die Urteilbegründung ist so kreativ und phantasievoll (lückenlose Indizienkette), dass trotzdem eine Verurteilung ergeht.
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Das hängt von der Dosierung ab. Bei 200ern also nur 45.Humphrey hat geschrieben:Vielen Danke für das klare Statement (90). Ich hatte einige andere Postings wohl mißverstanden, dass hier angenommen würde, es seien nur weniger als 90 erlaubt.
Da fehlen jede Menge Details! "Anwalt der Gegenseite" ist aber ein Hinweis auf eine Zivilsache und da ging es [Glaskugelmodus] vermutlich um einen Patentstreit mit Lilly [/Glaskugelmodus] und deren Anwälte gehen nun erfahrungsgemäß für die Abmahnung in der Tat von einer Grenze von 45 Standarddosierungen aus (weil sie ohne den Vorwurf "Handel" gar nicht erst abmahnen können). Das hat aber nichts mit OWI oder Strafverfolgung zu tun und ist eine ganz andere Baustelle.Humphrey hat geschrieben:Ich krieg die Verlinkung nicht richtig hin, aber es hieß einmal "Der Anwalt der Gegenseite erklärte mir das die alles was über den Eigenbedarf für drei Monate hinaus geht automatisch als Handel ansehen.Der Eigenbedarf liegt bei 15 Tabletten pro Monat.Sprich 45 Stück für drei Monate."
"Zulassung" ist kein relevantes Kriterium! Die genannten 50 Kamagra im Reisegepäck sind genauso okay wie 50 Viagra (sofern die original sind) - 500 Stück sind bei beiden Sorten natürlich weit über der 3-Monatsgrenze.Humphrey hat geschrieben:Bringe ich 50 Kamagra mit (die haben hier sicher keine Zulassung), ist das nicht erlaubt Bringe ich 500 Original Cialis/Viagra mit, ist das auch nicht erlaubt".
Und die hat die 100 Euro Vorkasse gezahlt, um den Nachbarn zu ärgern? Da muss der Richter aber arg angetrunken sein, wenn das durchgeht...Humphrey hat geschrieben:Zu der anderen Sache: Na ja, wenn mit der Post geschickt wurde und keine anderen Beweise (Kontounterlagen o.ä.) vorhanden sind, ists ne Sache, die vor dem AG immer "in dubio pro reo" ausgehen müsste, denn auch die böse Nachbarin könnte mobben und auf einen anderen Namen und eine andere Adresse bestellen wollen, gerade mit dem Ziel, dass der Adressat Ärger bekommt.
Die Annahme, die richterliche Entscheidung müsse auf "Beweisen" beruhen, die jede noch so absurde Möglichkeit, dass es anders war ausschließt, ist ein VRI (="volkstümlicher Rechtsirrtum")! Für eine NN-Sendung mag man damit vielleicht durchkommen, aber ansonsten wette ich ein Monatsgehalt, wie die "freie Beweiswürdigung" des Richters ausgeht.
Per Vorkasse? Das glaube ich im Leben nicht. Nachweise bitte! Und wenn mein Nachbar mir 'ne Küche per Vorkasse bestellt, kommt das auch nicht vor Gericht. Ich geh dann nach nebenan und bedanke mich artig.Humphrey hat geschrieben:Es sollen schon ganze Küchen im Wege des Mobbings bestellt worden sein...
Unsinn. Wenn "im Ausland" eine einsame Insel ohne Internet und Mobilfunk wäre, dann vielleicht. Ansonsten ist eine Bestellung in einem Internetshop ja wohl kaum an den Aufenthaltsort des Bestellers geknüpft.Humphrey hat geschrieben:Wenn der Betreffende dann sogar zum Bestellzeitpunkt nachweislich schon länger im Ausland weilte, wird der Anfangsverdacht noch dünner.
Es gibt in der Regel kein "zuständiges Rechtsmittelgericht", weil die Geldbuße selten über 250 Euro liegt. Wenn der Amtsrichter den Hammer schwingt, ist die Sache durch!Humphrey hat geschrieben:das dann zuständige Rechtsmittelgericht (OLG) würde sowas nicht durchgehen lassen
ciao
Flocki