Das ganze Thema ist etwas komplizierter, lest Euch etwa das hier durch:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... _node.html
aber:Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversandes grundsätzlich keine Arzneimittel aus einem Mitgliedsstaat der EU bestellen.
Und jetzt:Nicht gewerbsmäßiges Versenden durch Privatpersonen.
Arzneimittel, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat legal gekauft werden und die Sie sich von einer Privatperson ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge aus einem der oben genannten Staaten schicken lassen, können Sie auf dem Postweg erhalten.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... _node.htmlUnter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EU beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Dazu dürfen die Zollbehörden Postsendungen öffnen lassen und prüfen, ob sie Waren enthalten, die einer Verbrauchsteuer unterliegen oder deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote und Beschränkungen verstoßen. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.
Und hier ein Beispiel, wie rigoros das gehandhabt wird/werden kann:
Besonderheit Tabakwaren
Steuerzeichen auf einer Zigarettenschachtel
Werden Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet, so liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz vor.
Da Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen in Deutschland nicht verkehrsfähig sind, werden sie von der Zollverwaltung bereits bei der Lieferung sichergestellt und vernichtet!
Dies gilt sowohl für Sendungen von privat an privat als auch von einem Versandhändler an privat.