Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Bitte ein paar mehr Details!
Wann und wo bestellt?
Was will der Anwalt von Dir?
Wann und wo bestellt?
Was will der Anwalt von Dir?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
..und vor allem auch was bestellt wurde..Generika oder Fälschungen etc...
Wohl eher ungewöhnlich, dass das Anwaltsschreiben (wessen Anwalt eigentlich?) quasi zeitgleich kommt!
Wohl eher ungewöhnlich, dass das Anwaltsschreiben (wessen Anwalt eigentlich?) quasi zeitgleich kommt!
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Das die Post ein Schreiben vom Zoll beilegt kann man glauben -
oder auch nicht !!!
oder auch nicht !!!
Gruß
zipfler
zipfler
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Hi,
ich tendiere zu nicht, da wirds wohl jemand langweilig über die Feiertage.
P.
ich tendiere zu nicht, da wirds wohl jemand langweilig über die Feiertage.
P.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Warum sollte man das nicht glauben? So etwas wurde schon früher berichtet, z.B. hier.zipfler hat geschrieben:Das die Post ein Schreiben vom Zoll beilegt kann man glauben -
oder auch nicht !!!
Nur das mit dem Anwaltsschreiben wundert mich auch.oma hat geschrieben:3. Zwei Schreiben der Deutschen Post mit beiliegendem Schreiben vom Zoll (Weiterleitung an RP Darmstadt) sowie Merkblatt erhalten.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Nicht nur Euch wundert das ...
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Also ich habe einmal ein Schreiben direkt vom Zoll bekommen. Da handelte es sich um 12 gefälschte Cialis
Und Wochen später habe ich von der Post ein Schreiben bekommen, dass eine Sendung vom Zoll beschlagnahmt wurde, da ging es aber um eine andere Sendung.
Ich habe auf beide Schreiben nicht reagiert und bisher kam nix. Ersteres war mitte September. zweiteres mitte November.
Und Wochen später habe ich von der Post ein Schreiben bekommen, dass eine Sendung vom Zoll beschlagnahmt wurde, da ging es aber um eine andere Sendung.
Ich habe auf beide Schreiben nicht reagiert und bisher kam nix. Ersteres war mitte September. zweiteres mitte November.
Funuser - leichte ED
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Es kann sein, dass die Fertigung der Schreiben durch die Post aufgrund des vermehrten Postaufkommens in der jetzigen Weihnachtszeit etwas länger dauertAtarv hat geschrieben:Warum sollte man das nicht glauben? So etwas wurde schon früher berichtet, z.B. hier.zipfler hat geschrieben:Das die Post ein Schreiben vom Zoll beilegt kann man glauben -
oder auch nicht !!!Nur das mit dem Anwaltsschreiben wundert mich auch.oma hat geschrieben:3. Zwei Schreiben der Deutschen Post mit beiliegendem Schreiben vom Zoll (Weiterleitung an RP Darmstadt) sowie Merkblatt erhalten.
Dadurch kann es dann auch sein, dass das Anwaltsschreiben zeitgleich oder sogar eher ankommt.
Halte ich nicht für unwahrscheinlich ...
-
- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Also, ein wenig enttäuschend finde ich das schon, ein paar Antworten gab es, aber nur Misstrauen und gar keine Hinweise zur Sache, dabei waren m.E. ausreichend Informationen vorhanden, um eine Empfehlung für die von mir beschriebene Variante 1 oder 2 zu geben oder auch sonstige hilfreiche Informationen.
Um das Misstrauen vielleicht zu minimieren, hier noch einige ergänzende Infos:
Bestellung im Oktober bei 365 Pills com. Da Ware nach 4 Wo noch nicht da, und Emails unbeantwortet blieben, habe ich das überwiesene Geld (Kreditkarte) zurückgerufen, was auch geklappt hat! Dem zu Folge gab es (hoffentlich) keine Nachlieferungen.
Das 1. Schreiben habe ich von der Post kurz vor Weihnachten erhalten
-> Information über Beschlagnahme durch Hauptzollamt (HZA) Frankfurt a.M. - Flughafen
-> beigefügt Schreiben vom HZA
- ->Information über Beschlagnahme, Ware einbehalten, ein Muster zur Begutachtung an den zuständigen Sachverständigen der Firma, welche Eigentümer der Marke ist -->wenn schutzrechte verletzt, sieht das Verfahren vor, dass Ware vernichtet wird
Beigefügt war zudem ein Fragebogen "Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung von Waren"
Darin heißt es:
An die Aussetzung der Überlassungschließt sich entweder ein vereinfachtes Verfahren an (Art. 11 VO (EG) Nr 1383/2003 i.V.m.§§142b...) in dem Waren vernichtet werden oder ein zivilgerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung
Der Rechtsinhaber (also vermutlich Lilly) kann wählen. Zur Vernichtung wird die Zustimmung des Eigentümers (dabei wird offenbar vermutet, dass ich das bin) benötigt. Die Zustimmung ist aber auch gegeben, so heißt es, wenn ich nicht innerhalb 10 Tagen widersprochen habe (Was ich natürlich nicht beabsichtige).
Ein Tag später kam ein Schreiben eines Rechtsanwalts als Vertreter der Eli Lilly &Co und ICOS Co (gemeinsam "Lilly").
Festgestellt wurde, die Verpackung und Aufmachung weisen auf den patentgeschützten Wirkstoff Tadalafil hin, es sind keine echten Cialis-Produkte, daher Annahme, dass Patente sowie Arzneimittelrecht (§73 Abs.1 sowie §§3,4 Nr11 UWG) verletzt.
Der Rechtsanwalt schreibt weiter, es gibt 2 Wege (einen Einfachen und einen Komplizierten):
1. Ich stimme der Vernichtung mit beigefügtem Antwortschreiben zu (sehr enge!!! Frist wurde genannt, welche bereits überschritten ist, und von Zustimmung im Falle des Nichtwiderspruchs ist hier nicht die Rede)
2. Ich stimme der Vernichtung nicht zu ...
Nun, falls ich keine anderslautenden hilfreichenden Beiträge bekomme, werde ich dem Anwalt schreiben, dass ich die Tabletten nicht bestellt habe und mir daher egal ist, ob sie vernichtet werden - somit keine Zustimmung aber auch kein Widerspruch!
Um das Misstrauen vielleicht zu minimieren, hier noch einige ergänzende Infos:
Bestellung im Oktober bei 365 Pills com. Da Ware nach 4 Wo noch nicht da, und Emails unbeantwortet blieben, habe ich das überwiesene Geld (Kreditkarte) zurückgerufen, was auch geklappt hat! Dem zu Folge gab es (hoffentlich) keine Nachlieferungen.
Das 1. Schreiben habe ich von der Post kurz vor Weihnachten erhalten
-> Information über Beschlagnahme durch Hauptzollamt (HZA) Frankfurt a.M. - Flughafen
-> beigefügt Schreiben vom HZA
- ->Information über Beschlagnahme, Ware einbehalten, ein Muster zur Begutachtung an den zuständigen Sachverständigen der Firma, welche Eigentümer der Marke ist -->wenn schutzrechte verletzt, sieht das Verfahren vor, dass Ware vernichtet wird
Beigefügt war zudem ein Fragebogen "Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung von Waren"
Darin heißt es:
An die Aussetzung der Überlassungschließt sich entweder ein vereinfachtes Verfahren an (Art. 11 VO (EG) Nr 1383/2003 i.V.m.§§142b...) in dem Waren vernichtet werden oder ein zivilgerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung
Der Rechtsinhaber (also vermutlich Lilly) kann wählen. Zur Vernichtung wird die Zustimmung des Eigentümers (dabei wird offenbar vermutet, dass ich das bin) benötigt. Die Zustimmung ist aber auch gegeben, so heißt es, wenn ich nicht innerhalb 10 Tagen widersprochen habe (Was ich natürlich nicht beabsichtige).
Ein Tag später kam ein Schreiben eines Rechtsanwalts als Vertreter der Eli Lilly &Co und ICOS Co (gemeinsam "Lilly").
Festgestellt wurde, die Verpackung und Aufmachung weisen auf den patentgeschützten Wirkstoff Tadalafil hin, es sind keine echten Cialis-Produkte, daher Annahme, dass Patente sowie Arzneimittelrecht (§73 Abs.1 sowie §§3,4 Nr11 UWG) verletzt.
Der Rechtsanwalt schreibt weiter, es gibt 2 Wege (einen Einfachen und einen Komplizierten):
1. Ich stimme der Vernichtung mit beigefügtem Antwortschreiben zu (sehr enge!!! Frist wurde genannt, welche bereits überschritten ist, und von Zustimmung im Falle des Nichtwiderspruchs ist hier nicht die Rede)
2. Ich stimme der Vernichtung nicht zu ...
Nun, falls ich keine anderslautenden hilfreichenden Beiträge bekomme, werde ich dem Anwalt schreiben, dass ich die Tabletten nicht bestellt habe und mir daher egal ist, ob sie vernichtet werden - somit keine Zustimmung aber auch kein Widerspruch!
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Hallo Lasso,
zuerst mal, tut mir leid was dir da passiert ist.
Du hast bisher alles richtig gemacht (außer natürlich, bei einem Übersee-Shop zu bestellen) - gegen die Behörde lieber schweigen, statt lügen - dann wird dir außer einer Ordnungswidrigkeits-Strafe auch nichts hängenbleiben (ich hoffe für dich, du hast nicht grad in Mengen bestellt, die einen Handel vermuten lassen können).
Dem Anwalt kannst du ruhig schreiben, dass du keine gefälschten Medis bestellt hast und es dir deshalb egal ist, was damit passiert.
Ansonsten alles Gute und guten Rutsch
Akazie
zuerst mal, tut mir leid was dir da passiert ist.
Du hast bisher alles richtig gemacht (außer natürlich, bei einem Übersee-Shop zu bestellen) - gegen die Behörde lieber schweigen, statt lügen - dann wird dir außer einer Ordnungswidrigkeits-Strafe auch nichts hängenbleiben (ich hoffe für dich, du hast nicht grad in Mengen bestellt, die einen Handel vermuten lassen können).
Dem Anwalt kannst du ruhig schreiben, dass du keine gefälschten Medis bestellt hast und es dir deshalb egal ist, was damit passiert.
Ansonsten alles Gute und guten Rutsch
Akazie